LAG Baden-Württemberg
14. April 2011
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BAG
13. Dezember 2012
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 13.12.2012 - 6 AZR 350/11 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 6 AZR 350/11 |
| Entscheidungsdatum : | 13. Dezember 2012 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung der Revision der Klägerin das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14. April 2011 - 6 Sa 115/10 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24. September 2010 - 18 Ca 483/10 - wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).