BGH
18. Mai 2022
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 18.05.2022 - VII ZR 13/21 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | VII ZR 13/21 |
| Entscheidungsdatum : | 18. Mai 2022 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
in dem Rechtsstreit
Tenor
Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Mai 2022 durch den Vorsitzenden Richter Pamp sowie die Richterinnen Sacher, Graßnack, Dr. Brenneisen und Dr. C. Fischer
beschlossen:
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 7. Dezember 2020 wird gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Gründe
Zur Begründung nimmt der Senat zunächst Bezug auf die Ausführungen in seinem Hinweisbeschluss vom 23. Februar 2022. Die Stellungnahme der Beklagten vom 29. April 2022 gibt keinen Anlass davon abzuweichen. Die Beklagte versucht in ihrer Stellungnahme lediglich, ihre Würdigung an die Stelle der revisionsrechtlich nicht zu beanstandenden tatrichterlichen Würdigung des Berufungsgerichts zu setzen. Zur Frage der tatrichterlichen Überzeugungsbildung verweist der Senat auf die Urteile vom 25. November 2021 (VII ZR 257/20 u.a., Rn. 30 ff, WM 2022, 87).
Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.
Pamp Graßnack Borris
Brenneisen Fischer
Hinweis: Das Revisionsverfahren ist durch Revisionszurückweisung erledigt worden.
Vorinstanz
LG Essen; 06.04.2020; 4 O 413/18 / OLG Hamm; 07.12.2020; I-8 U 63/20