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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerfG, Beschluss vom 27.09.2024 - 2 BvL 6/23 |
|---|---|
| Gericht : | BVerfG |
| Aktenzeichen : | 2 BvL 6/23 |
| Entscheidungsdatum : | 27. September 2024 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung,
ob § 184b Strafgesetzbuch in der seit 1. Juli 2021 geltenden Fassung mit
Artikel 1 Absatz 1, Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 12 Grundgesetz vereinbar ist
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 23. Februar 2023 - 19 Ls 209 Js 104100/22 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Vizepräsidentin König, Maidowski, Langenfeld, Wallrabenstein, Fetzer, Offenloch, Frank, Wöckel am 27. September 2024 beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
Gründe{GESPERRT:ENDE} :}
Das vorlegende Gericht hat seinen Antrag, durch den das Verfahren eingeleitet wurde, zurückgenommen. Das Verfahren ist daher einzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. November 2017 - 2 BvF 1/13 -).
Unterschrift
König
Maidowski
Langenfeld
Wallrabenstein
Fetzer
Offenloch
Frank
Wöckel