BGH, Beschluss vom 05.11.2025 - 4 StR 343/25
BGH 5. November 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Revisionskläger wird vom Landgericht wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern, sexueller Nötigung und sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt verurteilt. Die Revision richtet sich gegen die Verurteilung in einem Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Fall I.4.).

Entscheidungsgründe
Das Verfahren wird gemäß § 154 Abs. 2 StPO aus prozessökonomischen Gründen hinsichtlich Fall I.4. eingestellt. § 265 StPO steht dem nicht entgegen, da der geständige Angeklagte sich nicht anders verteidigen konnte. Die Gesamtfreiheitsstrafe bleibt trotz Wegfalls der Einzelstrafe unverändert, da keine niedrigere Strafe zu erwarten ist.

Praxishinweis
Die prozessökonomische Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO ist auch bei geständigen Angeklagten möglich, wenn keine andere Verteidigungshandlung ersichtlich ist. Die Gesamtstrafe kann trotz Wegfalls einzelner Tatvorwürfe unverändert bleiben.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 05.11.2025 - 4 StR 343/25
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : 4 StR 343/25
    Entscheidungsdatum : 4. November 2025
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text