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Über die Entscheidung
| Zitat : | BPatG, Entscheidung vom 08.08.2001 - 30 W (pat) 90/01 |
|---|---|
| Gericht : | BPatG |
| Aktenzeichen : | 30 W (pat) 90/01 |
| Entscheidungsdatum : | 8. August 2001 |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESPATENTGERICHT
30 W (pat) 90/01 (Aktenzeichen)
BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
…
betreffend die angegriffene Marke 398 43 023
BPatG 152 10.99 hat der 30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 8. August 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Buchetmann; der Richterin Schwarz-Angele sowie des Richters Voit
beschlossen:
Es wird die öffentliche Zustellung der Verfügung vom 10. Mai 2001 sowie der Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung angeordnet.
Gründe
Die Anordnung beruht auf § 94 Abs 1 MarkenG iVm § 15 Abs 1 Buchst a VwZG. Die gewöhnliche Zustellung an den Inhaber der angegriffenen Marke kann nicht durchgeführt werden, da dessen derzeitige Adresse nicht zu ermitteln ist. Damit steht mit ausreichender Sicherheit fest, daß ein Zustellungsversuch an den Beteiligten unter dessen letzter Anschrift erfolglos bleiben wird (vgl Engelhardt, VwZG 4. Aufl, § 15 Anm 2 a).
Der Inhaber der angegriffenen Marke hatte zuletzt die Anschrift Rue de V… in S… (FR) und war anwaltlich vertreten. Im Laufe des Beschwerdeverfahrens haben seine anwaltlichen Vertreter das Mandat niedergelegt. Die Zustellung der gerichtlichen Verfügung vom 10. Mai 2001 an die genannte Adresse konnte nicht ausgeführt werden. Laut Feststellung des Postboten ist der Inhaber der angegriffenen Marke dort nicht wohnhaft. Die über die beteiligten Anwälte eingeholte neue Anschrift Rue H… in S…, hat sich als unzutreffend erwiesen. Der dort wohnhafte J… hat die für den Inhaber der angegriffenen Marke bestimmte Sendung nicht angenommen und auf telefonische Nachfrage erklärt, der Inhaber der angegriffenen Marke sei ihm unbekannt, er habe sich selbst schon beim Rathaus der Stadt S… erkundigt. Auch dort sei der Inhaber der angegriffenen Marke nicht bekannt oder gemeldet.
Dr. Buchetmann Schwarz-Angele Voit
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