BGH
6. Mai 2015
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BGH
21. Juli 2015
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 21.07.2015 - 2 StR 63/14 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 2 StR 63/14 |
| Entscheidungsdatum : | 21. Juli 2015 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
in der Strafsache
gegen
1.
2.
wegen Totschlags u.a.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Juli 2015 beschlossen:
Wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens werden die Gründe des Urteils vom 6. Mai 2015 in Rn. 1 2. Satz wie folgt korrigiert:
"Das Rechtsmittel des Angeklagten P. B. hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist es - wie auch die Revision des S. B. - unbegründet.
Unterschrift
"
Fischer Krehl Eschelbach
Ott Zeng