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Über die Entscheidung
| Zitat : | BPatG, Entscheidung vom 18.06.2001 - 30 W (pat) 7/01 |
|---|---|
| Gericht : | BPatG |
| Aktenzeichen : | 30 W (pat) 7/01 |
| Entscheidungsdatum : | 18. Juni 2001 |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESPATENTGERICHT
30 W (pat) 7/01 (Aktenzeichen)
BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Markenanmeldung P 45 169/5 Wz
BPatG 152 10.99 hat der 30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 18. Juni 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Buchetmann, der Richterin Schwarz-Angele und des Richters Voit
beschlossen:
Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluß des Deutschen Patent- und Markenamts - Markenstelle für Klasse 5 - vom 8. August 2000 aufgehoben, soweit der angemeldeten Marke wegen des Widerspruchs aus der IR-Marke 480 558 die Eintragung versagt worden ist.
Gründe
Mit Beschluß vom 8. August 2000 hat das Deutsche Patent- und Markenamt - Markenstelle für Klasse 5 - ua die Gefahr von Verwechslungen der angemeldeten Marke mit der Widerspruchsmarke festgestellt und der angemeldeten Marke die Eintragung versagt. Hiergegen hat die Anmelderin form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt.
Die Widersprechende hat den Widerspruch aus der og Marke zurückgenommen. Der angefochtene Beschluß war daher insoweit aufzuheben.
Zu einer Kostenauferlegung (§ 71 Abs. 1 MarkenG) bestand kein Anlaß.
Dr. Buchetmann Voit Schwarz-Angele
Hu/Ja