OLG Köln
14. Januar 2011
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BGH
14. Dezember 2011
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 14.12.2011 - XII ZA 22/11 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | XII ZA 22/11 |
| Entscheidungsdatum : | 14. Dezember 2011 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Gegenvorstellung gegen den Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.
Gründe
Die Gegenvorstellung gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass. Prozesskostenhilfe war zu versagen, weil die wirtschaftlichen Voraussetzungen hierfür nicht dargetan sind. Es ist nicht ersichtlich, dass den wirtschaftlich Beteiligten im Sinne von § 116 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO nicht zuzumuten ist, die Prozesskosten aufzubringen. Ausweislich der zu den Akten gereichten Tabelle sind Insolvenzgläubiger vorhanden, deren Forderungen in namhafter Höhe zur Tabelle festgestellt worden sind, so etwa das Land N. (Finanzverwaltung) mit insgesamt rund 28.000 EUR, die L. GbR mit rund 62.000 EUR, eine S. GmbH
& Co. KG mit rund 21.000 EUR, die S. H. mit rund 15.000 EUR und die B. Leasing mit rund 34.000 EUR.
Die wirtschaftliche Zumutbarkeit ist zu bejahen, wenn der Betrag, den ein Gläubiger auch bei Berücksichtigung des Prozessrisikos bei der Verteilung der Masse zu erwarten hat, denjenigen deutlich übersteigt, den er für die Kosten aufzubringen hat. Außerdem müssen die Gläubiger die betreffenden Mittel unschwer aufbringen können (BGH Beschluss vom 27. September 1990 - IX ZR 250/89 - NJW 1991, 40 unter II 1 a; BGHZ 119, 372 = NJW 1993, 135).
Diese Voraussetzungen sind erfüllt. Bei der erfolgreichen Einziehung der Widerklageforderung ergäbe sich eine Insolvenzmasse von 92.279,73 EUR (128.085,62 EUR + derzeitiges Bankguthaben: rund 1.840 EUR abzüglich Masseverbindlichkeiten: 37.645,89 EUR). Diesem Betrag stehen festgestellte Gläubigerforderungen von 211.768 EUR gegenüber. Daraus ergibt sich eine Befriedigungsquote von rund 43 %. Die Möglichkeit der Mittelaufbringung durch die Gläubiger erscheint nicht zweifelhaft.
Unterschrift
Hahne Weber-Monecke Klinkhammer
Günter Nedden-Boeger