BAG, Urteil vom 18.03.2009 - 4 AZR 398/08
LAG Berlin-Brandenburg 23. Januar 2008
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BAG 18. März 2009

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Revisionsklägerin, Krankenschwester bei der Beklagten, verlangt tarifliche Einmalzahlungen aus dem TV-Einmalzahlung (2006/2007). Streit besteht über die Anwendbarkeit dieses Tarifvertrags auf ihr Arbeitsverhältnis, das dem Fortgeltungs-TV und weiteren Sanierungstarifverträgen unterliegt.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bejaht den Anspruch gem. § 2 Abs. 1 Buchst. a TV-Einmalzahlung i.V.m. § 2 Fortgeltungs-TV. Die dynamische Verweisung auf das TdL-Tarifrecht im Fortgeltungs-TV umfasst auch den TV-Einmalzahlung. Der eigenständige Sanierungstarifvertrag TV Sicherung Vivantes verdrängt nicht die dynamische Verweisung, sodass der Anspruch mittelbar normativ besteht.

Praxishinweis
Bei Übernahmen mit Fortgeltungs-Tarifverträgen ist die dynamische Verweisung auf frühere Tarifwerke zu beachten. Eigenständige Sanierungstarifverträge verdrängen nicht automatisch dynamische Verweisungen auf Tarifverträge Dritter, sodass tarifliche Ansprüche aus späteren Tarifverträgen bestehen können.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BAG, Urteil vom 18.03.2009 - 4 AZR 398/08
    Gericht : BAG
    Aktenzeichen : 4 AZR 398/08
    Entscheidungsdatum : 17. März 2009

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