BFH
14. Januar 1975
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BFH, Entscheidung vom 14.01.1975 - VII B 10/74 |
|---|---|
| Gericht : | BFH |
| Aktenzeichen : | VII B 10/74 |
| Entscheidungsdatum : | 14. Januar 1975 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Normenkette
FGO § 60 Abs. 1FGO VwGO § 65 Abs. 1GG Art. 3SGG § 75 Abs. 1
Leitsatz
Die Entscheidung des Gesetzgebers, in § 60 Abs. 1 FGO die Möglichkeit der Beiladung eines anderen zu einem schwebenden Rechtsstreit gegenüber § 65 Abs. 1 VwGO und § 75 Abs. 1 SGG insofern enger zu regeln, als das rechtliche Interesse des anderen nach einer bestimmten Kategorie von Gesetzen, nämlich "nach den Steuergesetzen" gegeben sein muß, ist mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG vereinbar.