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1. Juli 2017
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19. Januar 2026
19. Januar 2026
In den Fällen der §§ 249 bis 255 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
Fachbeiträge • 2
- 1. Strafverteidigung im StrafrechtEingeschränkter Zugriffwww.anwaltskanzlei-potsdam.de · 13. Februar 2017
- 2. Anwalt für Raub und räuberische ErpressungEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei.law · 8. Oktober 2024
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/9573 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/8315 - Mindestlohnkontrollen in den BundesländernBundestag Drucksachen · 18. April 2019
- 2. 19/19736 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/18764 - Nicht vollstreckte Haftbefehle als Gefahr für die innere Sicherheit 2020Bundestag Drucksachen · 3. Juni 2020
- 3. 19/17436 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/16870 - Sicherheit in Zügen und an BahnhöfenBundestag Drucksachen · 28. Februar 2020
- 4. 19/23820 - Unterrichtung: Zweiter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit (Berichtszeitraum 2018 bis 2019)Bundestag Drucksachen · 29. Oktober 2020
- 5. 19/26798 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/26383 - Prävention von Gewalt gegen Menschen mit BehinderungBundestag Drucksachen · 18. Februar 2021
- 6. 21/6840 - Unterrichtung: Jahresbericht 2026 Der lange Schatten der SED-Diktatur. Die Bewältigung der Folgen des staatlichen Unrechts in der DDR als Gesellschaft gemeinsam gestalten.Bundestag Drucksachen · 8. Juli 2026