Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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28. Dezember 2003
28. Dezember 2003
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1. Juli 2017
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18. März 2021
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19. Januar 2026
19. Januar 2026
(1) Wer eine der in § 152a Abs. 1 bezeichneten Handlungen in Bezug auf Zahlungskarten mit Garantiefunktion begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach Absatz 1 verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(4) Zahlungskarten mit Garantiefunktion im Sinne des Absatzes 1 sind Kreditkarten und sonstige Karten,
- 1.
- die es ermöglichen, den Aussteller im Zahlungsverkehr zu einer garantierten Zahlung zu veranlassen, und
- 2.
- durch Ausgestaltung oder Codierung besonders gegen Nachahmung gesichert sind.
(5) § 149, soweit er sich auf die Fälschung von Geld bezieht, und § 150 gelten entsprechend.
Fachbeiträge • 36
- 1. Kanzlei Gubitz und PartnerEingeschränkter ZugriffDr. Wolf Molkentin · www.gubitz-partner.de · 1. Oktober 2026
- 2. § 152b Fälschung von Zahlungskarten mit GarantiefunktionEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 20. März 2026
- 3. Fälschung von Kreditkarten / MaestroEingeschränkter ZugriffKanzlei: Rechtsanwalt Und Strafverteidiger Dr. Böttner · www.strafrecht-bundesweit.de · 11. Juni 2012
- 4. Karten, bandenmässiger ComputerbetrugEingeschränkter ZugriffKanzlei: Rechtsanwalt Und Strafverteidiger Dr. Böttner · www.strafrecht-bundesweit.de · 16. September 2011
- 5. § 269 StGB " Hilfe durch spezialisierten AnwaltEingeschränkter ZugriffVolker Dembski · www.fachanwalt-strafrecht-muenchen.org · 1. Dezember 2021
- 6. Archiv Strafrecht 2014Eingeschränkter Zugriffwww.ra-klose.com · 23. September 2020
- 7. Archiv Strafrecht 2014Eingeschränkter Zugriffwww.ra-klose.com · 23. September 2020
- 8. StGB § 30 Abs. 2, §§ 52, 53 Verabredung mehrerer Verbrechen - Konkurrenzen bei jedem Täter gesondertEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Joachim Lauenburg · www.ihr-anwalt-hamburg.de · 4. November 2011
Öffentliche Quellen • 12
- 1. 19/1228 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1016 - Alkoholkonsum und AlkoholmissbrauchBundestag Drucksachen · 15. März 2018
- 2. 18/13522 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2016Bundestag Drucksachen · 7. September 2017
- 3. 19/4762 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2017Bundestag Drucksachen · 4. Oktober 2018
- 4. 19/9508 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren und DienstleistungenBundestag Drucksachen · 17. April 2019
- 5. 19/12289 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11222 - Sicherheitslage an Bahnhöfen in Berlin und BrandenburgBundestag Drucksachen · 12. August 2019
- 6. 19/24180 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der GeldwäscheBundestag Drucksachen · 9. November 2020
- 7. 19/29651 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Mai 2021 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 14. Mai 2021
- 8. 19/28175 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet und des Bereitstellens entsprechender Server-InfrastrukturenBundestag Drucksachen · 31. März 2021