(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.
(3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Fachbeiträge • 21
- 1. Architekten und RechtEingeschränkter ZugriffMarvin Oppong · www.lhr-law.de · 10. Mai 2024
- 2. Allgemeines StrafrechtEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-klengel.de · 17. März 2017
- 3. Kanzlei KlengelEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-klengel.de · 12. August 2019
- 4. Anwalt Baurecht BerlinEingeschränkter ZugriffMartin Liebert · www.liebert-roeth.de · 2. Juli 2026
- 5. Allgemein anerkannte Regeln der TechnikEingeschränkter ZugriffMartin Liebert · www.liebert-roeth.de · 2. Juli 2026
- 6. Anwalt Baurecht BerlinEingeschränkter ZugriffMartin Liebert · www.liebert-roeth.de · 2. Juli 2026
- 7. Vortrag zu den allgemein anerkannte Regeln der TechnikEingeschränkter ZugriffMartin Liebert · www.liebert-roeth.de · 2. Juli 2026
- 8. Strafrechtskanzlei Michaeli (geb. Decker)Eingeschränkter Zugriffwww.strafrechtanwalt.org · 27. Juli 2022
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/299 - Unterrichtung: Erster Bericht zu der Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung der in Anlage II zum Asylgesetz bezeichneten sicheren HerkunftsstaatenBundestag Drucksachen · 15. Dezember 2017
- 2. 20/10750 - Unterrichtung: Vierter Bericht der Bundesregierung zu der Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung der in Anlage II zum Asylgesetz bezeichneten sicheren HerkunftsstaatenBundestag Drucksachen · 15. März 2024
- 3. 20/13959 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)Bundestag Drucksachen · 27. November 2024