1. Oktober 2021
28. Juni 2024
19. Januar 2026
24. Februar 2026
(1) Wer eine Handelsplattform im Internet betreibt, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten zu ermöglichen oder zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Rechtswidrige Taten im Sinne des Satzes 1 sind
- 1.
- Verbrechen,
- 2.
- Vergehen nach
- a)
- den §§ 86, 86a, 91, 130, 147 und 148 Absatz 1 Nummer 3, den §§ 149, 152a und 176a Absatz 2, § 176b Absatz 2, § 180 Absatz 2, § 184b Absatz 1, § 184c Absatz 1, § 184l Absatz 1 und 3, den §§ 202a, 202b, 202c, 202d, 232 und 232a Absatz 1, 2, 5 und 6, nach § 232b Absatz 1, 2 und 4 in Verbindung mit § 232a Absatz 5, nach den §§ 233, 233a, 236, 259 und 260, nach § 261 Absatz 1 und 2 unter den in § 261 Absatz 5 Satz 2 genannten Voraussetzungen sowie nach den §§ 263, 263a, 267, 269, 275, 276, 303a und 303b,
- b)
- § 4 Absatz 1 bis 3 des Anti-Doping-Gesetzes,
- c)
- § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, auch in Verbindung mit Absatz 6, sowie Absatz 2 und 3 des Betäubungsmittelgesetzes,
- d)
- § 19 Absatz 1 bis 3 des Grundstoffüberwachungsgesetzes,
- e)
- § 4 Absatz 1 und 2 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes,
- f)
- § 95 Absatz 1 bis 3 des Arzneimittelgesetzes,
- g)
- § 52 Absatz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe b und c, Absatz 2 und 3 Nummer 1 und 7 sowie Absatz 5 und 6 des Waffengesetzes,
- h)
- § 40 Absatz 1 bis 3 des Sprengstoffgesetzes,
- i)
- § 13 des Ausgangsstoffgesetzes,
- j)
- § 83 Absatz 1 Nummer 4 und 5 sowie Absatz 4 des Kulturgutschutzgesetzes,
- k)
- den §§ 143 und 144 des Markengesetzes sowie
- l)
- den §§ 51 und 65 des Designgesetzes.
(2) Handelsplattform im Internet im Sinne dieser Vorschrift ist jede virtuelle Infrastruktur im frei zugänglichen wie im durch technische Vorkehrungen zugangsbeschränkten Bereich des Internets, die Gelegenheit bietet, Menschen, Waren, Dienstleistungen oder Inhalte (§ 11 Absatz 3) anzubieten oder auszutauschen.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer im Fall des Absatzes 1 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer bei der Begehung einer Tat nach Absatz 1 beabsichtigt oder weiß, dass die Handelsplattform im Internet den Zweck hat, Verbrechen zu ermöglichen oder zu fördern.
Fachbeiträge • 60
- 1. Sinnlose Strafrechtsänderung?Eingeschränkter ZugriffProf. Dr. Mark A. Zöller · www.lto.de · 11. März 2021
- 2. Sinnlose Strafrechtsänderung?Eingeschränkter ZugriffProf. Dr. Mark A. Zöller · www.lto.de · 11. März 2021
- 3. Cybercrime – ComputerkriminalitätEingeschränkter Zugriffwww.rgra.de · 8. April 2025
- 4. Cybercrime - SpezialtatbeständeEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-burgert.de · 13. Mai 2022
- 5. Drogen im Darknet bestellt? Hilfe bei Vorladung & AnklageEingeschränkter ZugriffDr. Matthias Lang · www.langrechtsanwalt.com · 22. Mai 2025
- 6. Bilden/Befehligen einer bewaffneten GruppeEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwaltskanzlei-roethig.de · 14. Juni 2018
- 7. Plan A im Cyberstrafrecht: Kriminelle Handelsplattformen geraten in den FokusEingeschränkter ZugriffAdmin Webseite · www.kanzlei-plan-a.de · 10. August 2021
- 8. Strafrecht & InternetstrafrechtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Mirko Laudon Ll.M · www.strafrecht.net · 16. Februar 2025
Öffentliche Quellen • 40
- 1. 10/309 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (StVollzÄndG)Bundestag Drucksachen · 18. August 1983
- 2. 12/5948 - Antrag: Neue Kriminalpolitik (I) - Initiative gegen Gewaltkriminalität durch Verschärfung des WaffenrechtsBundestag Drucksachen · 21. Oktober 1993
- 3. 13/4303 - Antwort: Abschiebungen, Zurückschiebungen und Auslieferungen in die TürkeiBundestag Drucksachen · 9. April 1996
- 4. 13/11001 - Unterrichtung: Dritter Zwischenbericht der Enquete-Kommission Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft zum Thema Kinder- und Jugendschutz im MultimediazeitalterBundestag Drucksachen · 17. Juni 1998
- 5. 13/8991 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. - Drucksache 13/7164 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (6. StrRG) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 13/8587 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (6. StrRG) c) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 13/6038 - Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Strafgesetzbuches und zur Reform der Strafvorschriften gegen Kinderhandel d) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 13/8267 - Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - § 174c StGB (... StrÄndG) e) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), Annelie Buntenbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 13/8548 - Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - §§ 174c und 174d StGB (... StrÄndG) f) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 13/2203 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (... StrÄndG) g) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 13/3468 - Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Totengedenkstättenschutz - (... StrÄndG) h) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 12/8336 - Bericht zur Frage gesetzgeberischen Handlungsbedarfs beim Schutz vor sexuellem Mißbrauch in Abhängigkeits- und Therapieverhältnissen i) zu dem Antrag des Abgeordneten Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 13/2005 - Entkriminalisierung des Ladendiebstahls, Schwarzfahrens und der Fahrerflucht bei SachbeschädigungBundestag Drucksachen · 12. November 1997
- 6. 13/7164 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (6. StrRG)Bundestag Drucksachen · 11. März 1997
- 7. 13/7151 - Kleine Anfrage: Mutmaßliche Tötungsdelikte durch ein Mitglied der Berliner Neonazi-SzeneBundestag Drucksachen · 4. März 1997
- 8. 13/8587 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (6. StrRG)Bundestag Drucksachen · 25. September 1997