Version
18. April 2007
18. April 2007
>
Version
19. Januar 2026
19. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Das Gericht unterstellt die verurteilte Person für die Dauer oder einen Teil der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers, wenn dies angezeigt ist, um sie von Straftaten abzuhalten.
(2) Eine Weisung nach Absatz 1 erteilt das Gericht in der Regel, wenn es eine Freiheitsstrafe von mehr als neun Monaten aussetzt und die verurteilte Person noch nicht 27 Jahre alt ist.
(3) Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer steht der verurteilten Person helfend und betreuend zur Seite. Sie oder er überwacht im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung der Auflagen und Weisungen sowie der Anerbieten und Zusagen und berichtet über die Lebensführung der verurteilten Person in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt. Gröbliche oder beharrliche Verstöße gegen Auflagen, Weisungen, Anerbieten oder Zusagen teilt die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer dem Gericht mit.
(4) Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer wird vom Gericht bestellt. Es kann der Bewährungshelferin oder dem Bewährungshelfer für die Tätigkeit nach Absatz 3 Anweisungen erteilen.
(5) Die Tätigkeit der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers wird haupt- oder ehrenamtlich ausgeübt.
Fachbeiträge • 6
- 1. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 18. November 2025
- 2. Blog von Rechtsanwalt FernerEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 28. Juni 2015
- 3. BVerwG 2 C 24.13, Urteil vom 27. November 2014Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. Fachbereich BewährungshilfeEingeschränkter Zugriffwww.justiz.nrw
- 5. Blog von Anwalt Ferner zu „Verständigung im Strafprozess“Eingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 30. April 2025
- 6. Verständigung im Strafprozess: Hinweis auf BewährungsauflageEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 20. Juni 2015