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11. August 2007
11. August 2007
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19. Januar 2026
19. Januar 2026
In den Fällen der §§ 303, 303a Abs. 1 und 2 sowie § 303b Abs. 1 bis 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Fachbeiträge • 23
- 1. Voraussetzung bei Antragsdelikten im StrafrechtEingeschränkter ZugriffBe · www.strafrecht.berlin · 15. November 2020
- 2. Rechtsanwalt Ferdi ÖzbayEingeschränkter ZugriffFerdi Özbay · www.oezbay.com · 27. Mai 2019
- 3. Voraussetzung bei Antragsdelikten im StrafrechtEingeschränkter Zugriffwww.strafverteidiger-hamburg.com · 16. November 2025
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Öffentliche Quellen • 2
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