Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
19. April 2017
19. April 2017
>
Version
19. Januar 2026
19. Januar 2026
(1) Wer als Sportler oder Trainer einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines berufssportlichen Wettbewerbs in wettbewerbswidriger Weise zugunsten des Wettbewerbsgegners beeinflusse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einem Sportler oder Trainer einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines berufssportlichen Wettbewerbs in wettbewerbswidriger Weise zugunsten des Wettbewerbsgegners beeinflusse.
(3) Wer als Schieds-, Wertungs- oder Kampfrichter einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines berufssportlichen Wettbewerbs in regelwidriger Weise beeinflusse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Ebenso wird bestraft, wer einem Schieds-, Wertungs- oder Kampfrichter einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines berufssportlichen Wettbewerbs in regelwidriger Weise beeinflusse.
(5) Ein berufssportlicher Wettbewerb im Sinne dieser Vorschrift ist jede Sportveranstaltung im Inland oder im Ausland,
- 1.
- die von einem Sportbundesverband oder einer internationalen Sportorganisation veranstaltet oder in deren Auftrag oder mit deren Anerkennung organisiert wird,
- 2.
- bei der Regeln einzuhalten sind, die von einer nationalen oder internationalen Sportorganisation mit verpflichtender Wirkung für ihre Mitgliedsorganisationen verabschiedet wurden, und
- 3.
- an der überwiegend Sportler teilnehmen, die durch ihre sportliche Betätigung unmittelbar oder mittelbar Einnahmen von erheblichem Umfang erzielen.
(6) § 265c Absatz 6 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 30
- 1. Rechtsanwälte Nissen und BeuckEingeschränkter ZugriffRalf Kruse · www.nb-law.de · 21. Januar 2022
- 2. Kanzlei Struif, Müffelmann & PartnerEingeschränkter Zugriffwww.struif-partner.de · 22. Juni 2016
- 3. Kanzlei Struif, Müffelmann & PartnerEingeschränkter Zugriffwww.struif-partner.de · 4. Oktober 2019
- 4. Kanzlei Struif, Müffelmann & PartnerEingeschränkter Zugriffwww.struif-partner.de · 20. Februar 2019
- 5. Rübenstahl RechtsanwälteEingeschränkter Zugriffwww.ruebenstahl.net · 20. Januar 2025
- 6. Kanzlei Struif, Müffelmann & PartnerEingeschränkter Zugriffwww.struif-partner.de · 22. Juni 2016
- 7. Schwerpunkt der Kanzlei Struif, Müffelmann & PartnerEingeschränkter Zugriffwww.struif-partner.de · 20. Februar 2019
- 8. Plan A im Sportstrafrecht: Wettanbieter vor dem Aus in Spaniens Primera DivisiónEingeschränkter ZugriffAdmin Webseite · www.kanzlei-plan-a.de · 2. Dezember 2020
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/9150 - Unterrichtung: 14. Sportbericht der BundesregierungBundestag Drucksachen · 4. April 2019
- 2. 19/23992 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/23555 - Kriminalitätsentwicklung in dem Zeitraum von 2009 bis 2019 in ausgewählten Deliktsbereichen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21806)Bundestag Drucksachen · 4. November 2020
- 3. 19/24180 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der GeldwäscheBundestag Drucksachen · 9. November 2020
- 4. 19/30392 - Antrag: Förderung des eSports in DeutschlandBundestag Drucksachen · 8. Juni 2021
- 5. 20/5900 - Unterrichtung: 15. Sportbericht der BundesregierungBundestag Drucksachen · 3. März 2023
- 6. 21/717 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/489 - Ergänzungsfragen zu Tatverdächtigenbelastungszahlen in Bezug auf ausgewählte BevölkerungsgruppenBundestag Drucksachen · 27. Juni 2025