Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
19. April 2017
19. April 2017
>
Version
19. Januar 2026
19. Januar 2026
(1) Wer als Sportler oder Trainer einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines Wettbewerbs des organisierten Sports zugunsten des Wettbewerbsgegners beeinflusse und infolgedessen ein rechtswidriger Vermögensvorteil durch eine auf diesen Wettbewerb bezogene öffentliche Sportwette erlangt werde, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einem Sportler oder Trainer einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines Wettbewerbs des organisierten Sports zugunsten des Wettbewerbsgegners beeinflusse und infolgedessen ein rechtswidriger Vermögensvorteil durch eine auf diesen Wettbewerb bezogene öffentliche Sportwette erlangt werde.
(3) Wer als Schieds-, Wertungs- oder Kampfrichter einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines Wettbewerbs des organisierten Sports in regelwidriger Weise beeinflusse und infolgedessen ein rechtswidriger Vermögensvorteil durch eine auf diesen Wettbewerb bezogene öffentliche Sportwette erlangt werde, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Ebenso wird bestraft, wer einem Schieds-, Wertungs- oder Kampfrichter einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines Wettbewerbs des organisierten Sports in regelwidriger Weise beeinflusse und infolgedessen ein rechtswidriger Vermögensvorteil durch eine auf diesen Wettbewerb bezogene öffentliche Sportwette erlangt werde.
(5) Ein Wettbewerb des organisierten Sports im Sinne dieser Vorschrift ist jede Sportveranstaltung im Inland oder im Ausland,
- 1.
- die von einer nationalen oder internationalen Sportorganisation oder in deren Auftrag oder mit deren Anerkennung organisiert wird und
- 2.
- bei der Regeln einzuhalten sind, die von einer nationalen oder internationalen Sportorganisation mit verpflichtender Wirkung für ihre Mitgliedsorganisationen verabschiedet wurden.
(6) Trainer im Sinne dieser Vorschrift ist, wer bei dem sportlichen Wettbewerb über den Einsatz und die Anleitung von Sportlern entscheidet. Einem Trainer stehen Personen gleich, die aufgrund ihrer beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung wesentlichen Einfluss auf den Einsatz oder die Anleitung von Sportlern nehmen können.
Fachbeiträge • 124
- 1. Rechtsanwälte Nissen und BeuckEingeschränkter ZugriffRalf Kruse · www.nb-law.de · 21. Januar 2022
- 2. Strafrecht: “Komm’ in die Gruppe” - Wenn Influencer zu Komplizen werdenEingeschränkter ZugriffDr. Henning Hartmann · www.ra-hartmann.de · 27. August 2025
- 3. Rübenstahl RechtsanwälteEingeschränkter Zugriffwww.ruebenstahl.net · 20. Juli 2021
- 4. Ausschlusskriterium für eine Bestellung als GeschäftsführerEingeschränkter ZugriffPeter Sausen · www.sausen.de · 22. September 2022
- 5. Rübenstahl RechtsanwälteEingeschränkter Zugriffwww.ruebenstahl.net · 20. Januar 2025
- 6. 5 Dinge, die Sie zum Sportrecht wissen solltenEingeschränkter ZugriffKevin Heitmeier · www.lhr-law.de · 22. Mai 2020
- 7. Plan A im Sportstrafrecht: Wettanbieter vor dem Aus in Spaniens Primera DivisiónEingeschränkter ZugriffAdmin Webseite · www.kanzlei-plan-a.de · 2. Dezember 2020
- 8. Sportstrafrecht ArchiveEingeschränkter ZugriffVon Admin Webseite · www.kanzlei-plan-a.de · 7. September 2021
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 18/11445 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/8831 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen WettbewerbenBundestag Drucksachen · 8. März 2017
- 2. 19/9150 - Unterrichtung: 14. Sportbericht der BundesregierungBundestag Drucksachen · 4. April 2019
- 3. 19/23992 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/23555 - Kriminalitätsentwicklung in dem Zeitraum von 2009 bis 2019 in ausgewählten Deliktsbereichen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21806)Bundestag Drucksachen · 4. November 2020
- 4. 19/29344 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/28370 - Förderung des eSports in DeutschlandBundestag Drucksachen · 5. Mai 2021
- 5. 19/28730 - Kleine Anfrage: Förderung des eSports in DeutschlandBundestag Drucksachen · 20. April 2021
- 6. 19/30392 - Antrag: Förderung des eSports in DeutschlandBundestag Drucksachen · 8. Juni 2021
- 7. 20/5900 - Unterrichtung: 15. Sportbericht der BundesregierungBundestag Drucksachen · 3. März 2023
- 8. 21/717 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/489 - Ergänzungsfragen zu Tatverdächtigenbelastungszahlen in Bezug auf ausgewählte BevölkerungsgruppenBundestag Drucksachen · 27. Juni 2025