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1. Juli 2021
1. Juli 2021
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19. Januar 2026
19. Januar 2026
(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Absatz 1 Nummer 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn
- 1.
- der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist,
- 2.
- der Täter mindestens achtzehn Jahre alt ist und
- a)
- mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, oder
- b)
- das Kind dazu bestimmt, den Beischlaf mit einem Dritten zu vollziehen oder ähnliche sexuelle Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, an dem Dritten vorzunehmen oder von diesem an sich vornehmen zu lassen,
- 3.
- die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
- 4.
- der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2, des § 176a Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 oder Absatz 3 Satz 1 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand eines pornographischen Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu machen, der nach § 184b Absatz 1 oder 2 verbreitet werden soll.
(3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(4) In die in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 wäre.
Fachbeiträge • 61
- 1. BGH zum Obhutsverhältnis bei sexuellem MissbrauchEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 26. September 2024
- 2. BGH zum Obhutsverhältnis bei sexuellem MissbrauchEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 26. September 2024
- 3. Strafverteidiger - RA KaiserEingeschränkter ZugriffStrafverteidiger Bielefeld - Ralf Kaiser · www.anwaltkaiser.de · 22. Februar 2018
- 4. Sexualstrafrecht HamburgEingeschränkter ZugriffDr. Baumhöfener · www.strafverteidigung-hamburg.com · 13. April 2009
- 5. Sexueller Missbrauch von KindernEingeschränkter Zugriffwww.rgra.de · 24. April 2025
- 6. Straftatbestand § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern)Eingeschränkter ZugriffStrafverteidiger Bielefeld - Ralf Kaiser · www.anwaltkaiser.de · 27. Februar 2020
- 7. Strafverteidiger - RA KaiserEingeschränkter ZugriffStrafverteidiger Bielefeld - Ralf Kaiser · www.anwaltkaiser.de · 22. Februar 2018
- 8. 🥇 Anwalt für STRAFRECHT in Memmingen ⚖️ Verteidiger im VERKEHRSRECHTEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwalt-werner-hamm.de · 15. März 2022
Öffentliche Quellen • 24
- 1. 19/23707 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen KinderBundestag Drucksachen · 27. Oktober 2020
- 2. 19/24901 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen KinderBundestag Drucksachen · 2. Dezember 2020
- 3. 20/4160 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/3606 - Gesamtvorhaben der Bundesregierung zum Schutz von Kindern gegen sexuellen Missbrauch im privaten, virtuellen und öffentlichen RaumBundestag Drucksachen · 21. Oktober 2022
- 4. 19/27928 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/23707 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/24901 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Canan Bayram, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/20541 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Recht und Pflicht zur Fortbildung der Richterinnen und Richter) d) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Katja Keul, Katja Dörner, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/20540 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Kinderschutzes im familiengerichtlichen Verfahren e) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Dörner, Annalena Baerbock, Ulle Schauws, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/23676 - Prävention stärken - Kinder vor sexualisierter Gewalt schützenBundestag Drucksachen · 24. März 2021
- 5. 20/11412 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/11208 - Ursachen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Kontext von Zuwanderung besser erkennen und bekämpfenBundestag Drucksachen · 14. Mai 2024
- 6. 20/12900 - Unterrichtung: Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe - 17. Kinder- und Jugendbericht - und Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 18. September 2024
- 7. 20/6519 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen DokumentenwesensBundestag Drucksachen · 24. April 2023
- 8. 20/11291 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/11119 - Gewalt gegen obdach- und wohnungslose MenschenBundestag Drucksachen · 7. Mai 2024