Version
28. Dezember 2003
28. Dezember 2003
>
Version
19. Januar 2026
19. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
- 1.
- Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,
- 2.
- falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder
- 3.
- falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Fachbeiträge • 6
- 1. Konkurrenzen bei Inverkehrbringen von FalschgeldEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 19. Oktober 2021
- 2. Strafrecht, WirtschaftsrechtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 19. Oktober 2021
- 3. Einziehung von Wertersatz bei FalschgeldEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 5. November 2023
- 4. Inverkehrbringen von Falschgeld und GeldfälschungEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/
- 5. Sukzessives in Umlaufbringen von Falschgeld begründet nicht zwangsläufig gewerbsmäßige GeldfälschungEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 3. November 2011
- 6. Aktuelle Urteile und NachrichtenEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 16. März 2011