(1) Zur Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sollen die zuständigen Träger der Leistungen nach diesem Buch eigene Einrichtungen und Dienste nicht neu schaffen, soweit geeignete Einrichtungen und Dienste Dritter vorhanden sind, ausgebaut oder in Kürze geschaffen werden können. Die zuständigen Träger der Leistungen nach diesem Buch sollen Träger der freien Wohlfahrtspflege in ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende angemessen unterstützen.
(2) Wird die Leistung von einem Dritten erbracht und sind im Dritten Buch keine Anforderungen geregelt, denen die Leistung entsprechen muss, sind die Träger der Leistungen nach diesem Buch zur Vergütung für die Leistung nur verpflichtet, wenn mit dem Dritten oder seinem Verband eine Vereinbarung insbesondere über
- 1.
- Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen,
- 2.
- die Vergütung, die sich aus Pauschalen und Beträgen für einzelne Leistungsbereiche zusammensetzen kann, und
- 3.
- die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen
Fachbeiträge • 2
- 1. Unterkunftskosten (Mietwohnung) Anspruch auf vollständige Übernahme nach SGB IIEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 14. Mai 2013
- 2. MeldungEingeschränkter Zugriffbeck-online.beck.de
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 20/3873 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)Bundestag Drucksachen · 10. Oktober 2022
- 2. 20/12831 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12516 - Jobcenter und Arbeitsmarktförderung nach dem Zweiten Buch SozialgesetzbuchBundestag Drucksachen · 5. September 2024
- 3. 20/10292 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Februar 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. Februar 2024
- 4. 20/5664 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven ArbeitsmarktsBundestag Drucksachen · 15. Februar 2023
- 5. 20/12516 - Kleine Anfrage: Jobcenter und Arbeitsmarktförderung nach dem Zweiten Buch SozialgesetzbuchBundestag Drucksachen · 12. August 2024