(1) Das Ergebnis der Prüfung ist in einem schriftlichen Prüfungsbericht niederzulegen, der dem Vorstand der Partei und dem Vorstand des geprüften Gebietsverbandes zu übergeben ist.
(2) Sind nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben, so hat der Prüfer durch einen Vermerk zu bestätigen, daß nach pflichtgemäßer Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Partei sowie der von den Vorständen erteilten Aufklärungen und Nachweise der Rechenschaftsbericht in dem geprüften Umfang (§ 29 Abs. 1) den Vorschriften dieses Gesetzes entspricht. Sind Einwendungen zu erheben, so hat der Prüfer in seinem Prüfungsvermerk die Bestätigung zu versagen oder einzuschränken. Die geprüften Gebietsverbände sind im Prüfungsvermerk namhaft zu machen.
(3) Der Prüfungsvermerk ist auf dem einzureichenden Rechenschaftsbericht anzubringen und in vollem Wortlaut nach § 23 Abs. 2 Satz 3 mit zu veröffentlichen.
Fachbeiträge • 3
- 1. § 30 Prüfungsbericht und PrüfungsvermerkEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 27. Februar 2024
- 2. Das Transparenzregister als Vollregister: Wegfall der MitteilungsfiktionEingeschränkter ZugriffRiverside Rechtsanwälte Hamburg · www.riverside.de · 21. Februar 2022
- 3. BVerwG 6 C 32.11, Urteil vom 12. Dezember 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 68
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- 2. 18/12720 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2015 (1. Teil - Bundestagsparteien)Bundestag Drucksachen · 29. Mai 2017
- 3. 19/2300 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2016 (1. Teil - Bundestagsparteien)Bundestag Drucksachen · 25. Mai 2018
- 4. 19/470 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2015 (2. Teil - Übrige anspruchsberechtigte Parteien - Band II)Bundestag Drucksachen · 17. Januar 2018
- 5. 18/13030 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2015 (2. Teil - Übrige anspruchsberechtigte Parteien, Band I)Bundestag Drucksachen · 28. Juni 2017
- 6. 19/7000 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2017 (1. Teil - Bundestagsparteien)Bundestag Drucksachen · 14. Januar 2019
- 7. 19/10420 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2016 (3. Teil - Sonstige Parteien)Bundestag Drucksachen · 22. Mai 2019
- 8. 19/10419 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für die Kalenderjahre 2015, 2014 und 2013 (3. Teil - Sonstige Parteien)Bundestag Drucksachen · 22. Mai 2019