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14. Januar 2026
14. Januar 2026
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30. Juni 2026
30. Juni 2026
(1) Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich zusammen mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit erforderlichen persönlichen Merkmale, die beruflichen Fähigkeiten und die Eignung feststellen; diese Feststellungen erstrecken sich auch auf die individuellen Stärken sowie darauf, ob und durch welche Umstände die berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird (Potenzialanalyse). Tatsachen, über die die Agentur für Arbeit nach § 9a Satz 2 Nummer 2 des Dritten Buches unterrichtet wird, müssen nicht erneut festgestellt werden, es sei denn, es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass sich Umstände, die für die Eingliederung maßgebend sind, verändert haben.
(2) Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger unverzüglich nach der Potenzialanalyse mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person unter Berücksichtigung der Feststellungen nach Absatz 1 gemeinsam einen Kooperationsplan erstellen. Der Kooperationsplan enthält unter Berücksichtigung der §§ 3 und 3a ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung. Er hält das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte zur Eingliederung fest. Insbesondere soll im Kooperationsplan festgelegt werden,
- 1.
- in welche Ausbildungen, Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person vermittelt werden soll,
- 2.
- welche für eine erfolgreiche Überwindung der Hilfebedürftigkeit, vor allem durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit, erforderlichen Eigenbemühungen die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person mindestens zu unternehmen und nachzuweisen hat,
- 3.
- welche Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit nach diesem Abschnitt für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person in Betracht kommen,
- 4.
- dass eine Teilnahme der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes oder an einer Maßnahme der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes vorgesehen ist,
- 5.
- ob und wie Leistungen anderer Leistungsträger in den Eingliederungsprozess einbezogen werden und
- 6.
- dass im Falle eines Bedarfs an Leistungen gemäß § 5 des Neunten Buches auf eine entsprechende Antragstellung hingewirkt wird.
- 1.
- welche Maßnahmen und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Hinblick auf mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die einer Integration in den Arbeitsmarkt entgegenstehen, in Betracht kommen und welche anderen Leistungsträger im Hinblick auf diese Beeinträchtigungen voraussichtlich zu beteiligen sind und
- 2.
- welche Leistungen nach diesem Abschnitt für Personen in Betracht kommen, die mit der oder dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, um Hemmnisse der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person zu beseitigen oder zu verringern; diese Personen sind hierbei zu beteiligen.
(3) Die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person erhält den Kooperationsplan in Textform. Der Kooperationsplan soll spätestens nach Ablauf von jeweils sechs Monaten gemeinsam aktualisiert und fortgeschrieben werden.
(4) Das erste Gespräch zur Erstellung der Potenzialanalyse und des Kooperationsplans findet persönlich im Jobcenter statt. Hiervon kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.
Fachbeiträge • 8
- 1. BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 30/15 R, Keine Bewerbungspflicht ohne Kostenübernahme in EingliederungsvereinbarungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Till Win · www.rechtsanwalt-win.de · 20. Juni 2017
- 2. BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 – B 14 AS 42/15 R, Eine Bewerbungspflicht von sechs Bewerbungen pro Monat kann nach den Umständen des Einzelfalles rechtswidrig seinEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Till Win · www.rechtsanwalt-win.de · 20. Juni 2017
- 3. Unterkunftskosten (Mietwohnung) Anspruch auf vollständige Übernahme nach SGB IIEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 14. Mai 2013
- 4. bei Rechtsstreitigkeiten sind Sozialgerichte zuständigEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 4. Oktober 2013
- 5. Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Abgrenzung zu SozialgerichtenEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 11. Oktober 2013
- 6. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 7. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 8. BVerwG 6 P 4.06, Urteil vom 21. März 2007Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 17
- 1. 19/4948 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)Bundestag Drucksachen · 12. Oktober 2018
- 2. 18/11392 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11254 - Nichtberücksichtigung älterer Arbeitsuchender in der ArbeitslosenstatistikBundestag Drucksachen · 7. März 2017
- 3. 19/2485 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2104 - Sanktionspraxis im SGB IIBundestag Drucksachen · 30. Mai 2018
- 4. 18/12000 - Bericht: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2016Bundestag Drucksachen · 16. Mai 2017
- 5. 19/8887 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/8157 - Zur Beratung arbeitsloser Menschen mit Behinderung durch die JobcenterBundestag Drucksachen · 2. April 2019
- 6. 19/11042 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/10139 - Diskriminierung in Jobcentern - Risiken, Erfahrungen, AbwehrBundestag Drucksachen · 24. Juni 2019
- 7. 19/24029 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/23151 - Förderung durch das Einstiegsgeld im Zweiten Buch SozialgesetzbuchBundestag Drucksachen · 4. November 2020
- 8. 20/3873 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)Bundestag Drucksachen · 10. Oktober 2022