(1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht.
(2) Berechnungen werden auf zwei Dezimalstellen durchgeführt, wenn nichts Abweichendes bestimmt ist. Bei einer auf Dezimalstellen durchgeführten Berechnung wird die letzte Dezimalstelle um eins erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Ziffern 5 bis 9 ergeben würde.
(3) Über den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist in der Regel für ein Jahr zu entscheiden (Bewilligungszeitraum). Der Bewilligungszeitraum soll insbesondere in den Fällen regelmäßig auf sechs Monate verkürzt werden, in denen
- 1.
- über den Leistungsanspruch vorläufig entschieden wird (§ 41a) oder
- 2.
- die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind.
Fachbeiträge • 4
- 1. Arbeitslosengeld II: Kein Anspruch auf Zahlungen in Höhe der früheren ArbeitslosenhilfeEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 24. September 2013
- 2. Haushaltshilfe/Nachbarschaftshilfe und Kostenübernahme durch BSHGEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 10. Mai 2013
- 3. Vermögensbildung - Leistungen nach den SGB II dienen nicht der VermögensbildungEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 14. Mai 2013
- 4. BSG Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 REingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 7. November 2006
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 18/11154 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11030 - Umsetzung und erste Erfahrungen mit dem sogenannten SGB-II-RechtsvereinfachungsgesetzBundestag Drucksachen · 14. Februar 2017
- 2. 19/8036 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG) - Drucksache 19/7504 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 27. Februar 2019
- 3. 19/8613 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/7504, 19/8036, 19/8435 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Annalena Baerbock, Katja Dörner, Jens Lehmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/1854 - Kinderzuschlag automatisch auszahlen - Verdeckte Armut überwinden c) zu dem Antrag der Abgeordneten Sven Lehmann, Annalena Baerbock, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/7451 - Teilhabe für alle Kinder sicherstellen, Bürokratie abbauenBundestag Drucksachen · 20. März 2019
- 4. 19/18107 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)Bundestag Drucksachen · 24. März 2020
- 5. 19/17586 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 4. März 2020
- 6. 20/3873 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)Bundestag Drucksachen · 10. Oktober 2022
- 7. 20/9946 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9619 - Misserfolge und Erfolge bei der Arbeitsmarktintegration ukrainischer FlüchtlingeBundestag Drucksachen · 29. Dezember 2023
- 8. 21/3541 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 12. Januar 2026