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14. Januar 2026
14. Januar 2026
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30. Juni 2026
30. Juni 2026
(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
- 1.
- sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,
- 2.
- die Ausübung der Arbeit die künftige Ausübung der bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,
- 3.
- die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das den 14. Lebensmonat vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
- 4.
- die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
- 5.
- der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.
(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil
- 1.
- sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit entspricht, für die die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ausgebildet ist oder die früher ausgeübt wurde,
- 2.
- sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person als geringerwertig anzusehen ist,
- 3.
- der Beschäftigungsort vom Wohnort der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,
- 4.
- die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person,
- 5.
- sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann; bei Leistungsberechtigten, die selbständig tätig sind, wird spätestens nach einem Jahr ununterbrochenen Leistungsbezuges geprüft, ob ein Verweis auf eine Beschäftigung zumutbar ist.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit sowie an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes oder an einer Maßnahme der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes entsprechend.
Fachbeiträge • 2
- 1. Die neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (Änderungen zu 2010)Eingeschränkter ZugriffPlus.Google.Com · www.scheidungsanwalt-freiburg.de · 29. November 2010
- 2. Die neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (Änderungen zu 2010)Eingeschränkter ZugriffPlus.Google.Com · www.scheidungsanwalt-freiburg.de · 29. November 2010
Öffentliche Quellen • 26
- 1. 19/2804 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2211 - Erwerbstätige Arme in DeutschlandBundestag Drucksachen · 18. Juni 2018
- 2. 19/2485 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2104 - Sanktionspraxis im SGB IIBundestag Drucksachen · 30. Mai 2018
- 3. 19/4725 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG)Bundestag Drucksachen · 4. Oktober 2018
- 4. 18/12000 - Bericht: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2016Bundestag Drucksachen · 16. Mai 2017
- 5. 21/8239 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz - SCQEG)Bundestag Drucksachen · 28. September 2026
- 6. 19/27531 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2021 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. März 2021
- 7. 19/27200 - Unterrichtung: Neunter Familienbericht Eltern sein in Deutschland - Ansprüche, Anforderungen und Angebote bei wachsender Vielfalt mit Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 3. März 2021
- 8. 20/6114 - Kleine Anfrage: Tatsächliche Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftepotenzial in DeutschlandBundestag Drucksachen · 22. März 2023