(1) Die Regelungen dieses Teils gelten für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen.
(2) Die Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen (§ 2 Absatz 3) erfolgt auf Grund einer Feststellung nach § 152 auf Antrag des behinderten Menschen durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Gleichstellung wird mit dem Tag des Eingangs des Antrags wirksam. Sie kann befristet werden.
(3) Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen mit Ausnahme des § 208 und des Kapitels 13 angewendet.
(4) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind auch behinderte Jugendliche und junge Erwachsene (§ 2 Absatz 1) während der Zeit ihrer Berufsausbildung in Betrieben und Dienststellen oder einer beruflichen Orientierung, auch wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht festgestellt ist. Der Nachweis der Behinderung wird durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder durch einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht. Die Gleichstellung gilt nur für Leistungen des Integrationsamtes im Rahmen der beruflichen Orientierung und der Berufsausbildung im Sinne des § 185 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c.
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Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/13026 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12431 - Menschen mit Beeinträchtigung in außeruniversitären ForschungseinrichtungenBundestag Drucksachen · 5. September 2019
- 2. 19/12431 - Kleine Anfrage: Menschen mit Beeinträchtigung in außeruniversitären ForschungseinrichtungenBundestag Drucksachen · 16. August 2019
- 3. 19/11006 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer RechtsvorschriftenBundestag Drucksachen · 19. Juni 2019
- 4. 19/20197 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Juni 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 19. Juni 2020
- 5. 19/27114 - Kleine Anfrage: Betreuung von Rehabilitanden durch die Bundesagentur für Arbeit in der Corona-PandemieBundestag Drucksachen · 1. März 2021
- 6. 19/27576 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/27114 - Betreuung von Rehabilitanden durch die Bundesagentur für Arbeit in der Corona-PandemieBundestag Drucksachen · 16. März 2021