(1) Das Wertguthaben auf Grund einer Vereinbarung nach § 7b kann bis zum Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze nach dem Sechsten Buch in Anspruch genommen werden
- 1.
- für gesetzlich geregelte vollständige oder teilweise Freistellungen von der Arbeitsleistung oder gesetzlich geregelte Verringerungen der Arbeitszeit, insbesondere für Zeiten,
- a)
- in denen der Beschäftigte eine Freistellung nach § 3 des Pflegezeitgesetzes oder nach § 2 des Familienpflegezeitgesetzes verlangen kann,
- b)
- in denen der Beschäftigte nach § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ein Kind selbst betreut und erzieht,
- c)
- für die der Beschäftigte eine Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nach § 8 oder § 9a des Teilzeit- und Befristungsgesetzes verlangen kann; § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gilt mit der Maßgabe, dass die Verringerung der Arbeitszeit auf die Dauer der Entnahme aus dem Wertguthaben befristet werden kann,
- 2.
- für vertraglich vereinbarte vollständige oder teilweise Freistellungen von der Arbeitsleistung oder vertraglich vereinbarte Verringerungen der Arbeitszeit, insbesondere für Zeiten,
- a)
- die unmittelbar vor dem Zeitpunkt liegen, zu dem der Beschäftigte eine Rente wegen Alters nach dem Sechsten Buch bezieht oder beziehen könnte oder die darüber hinaus längstens bis zum Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze nach dem Sechsten Buch reichen oder
- b)
- in denen der Beschäftigte an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen teilnimmt.
(2) Die Vertragsparteien können die Zwecke, für die das Wertguthaben in Anspruch genommen werden kann, in der Vereinbarung nach § 7b abweichend von Absatz 1 auf bestimmte Zwecke beschränken.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/3452 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer BrückenteilzeitBundestag Drucksachen · 19. Juli 2018
- 2. 20/9964 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9663 - Wertguthaben als Instrument zur Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand angesichts längerer LebensarbeitszeitenBundestag Drucksachen · 2. Januar 2024
- 3. 20/13783 - Antrag: Hürden abbauen für ein selbstbestimmtes und freiwilliges Arbeiten im AlterBundestag Drucksachen · 14. November 2024
- 4. 20/9663 - Kleine Anfrage: Wertguthaben als Instrument zur Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand angesichts längerer LebensarbeitszeitenBundestag Drucksachen · 7. Dezember 2023
- 5. 21/957 - Antrag: Bürokratische Hürden abbauen und Selbstbestimmung stärken - Attraktives Arbeitsplatzangebot für Rentner schaffenBundestag Drucksachen · 22. Juli 2025
- 6. 21/1859 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 29. September 2025