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2. Februar 2026
2. Februar 2026
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22. April 2026
22. April 2026
(1) Stellt ein Versicherungsträger in einem Verfahren zur Feststellung des Erwerbsstatus nach § 7a oder im Rahmen der Feststellung der Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung nach § 28h Absatz 2 oder § 28p Absatz 1 Satz 5 fest, dass bei einer Lehrtätigkeit eine Beschäftigung vorliegt, so tritt Versicherungspflicht aufgrund dieser Beschäftigung erst ab dem 1. Januar 2028 ein, wenn
- 1.
- die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer selbständigen Tätigkeit ausgegangen sind und
- 2.
- die Person, die die Lehrtätigkeit ausübt, zustimmt.
(2) Sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind, gelten ab dem 1. März 2025 bis zum 31. Dezember 2027 die betroffenen Personen als Selbständige im Sinne der Regelungen zur Versicherungs- und Beitragspflicht für selbständig tätige Lehrer nach dem Sechsten Buch. Abweichend von Satz 1 gelten für Personen, bei denen die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt sind und die mit der Lehrtätigkeit nach Absatz 1 die Voraussetzungen des § 1 des Künstlersozialversicherungsgesetzes erfüllen würden, wenn diese als selbständige Tätigkeit ausgeübt würde, die Regelungen zur Versicherungs-und Beitragspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz bis zum 31. Dezember 2027 entsprechend.
(3) Sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind, gelten Pflichtbeiträge, die aufgrund der Lehrtätigkeit nach den Vorschriften für selbständig tätige Lehrer nach dem Sechsten Buch vor dem 1. März 2025 entrichtet wurden, als zu Recht entrichtet.
(4) Sofern die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt sind, gilt für die betroffenen Personen, die zum Zeitpunkt der Feststellung nach Absatz 1 Satz 1 oder der Zustimmung nach Absatz 1 Satz 2 nach § 28a des Dritten Buches versichert waren, § 28a des Dritten Buches ab Beginn der Beschäftigung bis zum 31. Dezember 2027 entsprechend.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/23550 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (Gesetz Digitale Rentenübersicht)Bundestag Drucksachen · 21. Oktober 2020
- 2. 20/14744 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12789, 20/13250, 20/13439 Nr. 4 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDRBundestag Drucksachen · 29. Januar 2025
- 3. 21/4848 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 20. März 2026
- 4. 21/4522 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/3541, 21/4087 - Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/3605 - Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld c) zu dem Antrag der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2222 - Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen - Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter d) zu dem Antrag der Abgeordneten Timon Dzienus, Sylvia Rietenberg, Andreas Audretsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/3606 - Chancen statt Stigmatisierung - Für eine gerechte Grundsicherung e) zu dem Antrag der Abgeordneten Cansin Köktürk, Janine Wissler, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/3604 - Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken - Grundpfeiler einer menschenwürdigen GrundsicherungBundestag Drucksachen · 4. März 2026