(1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, für die die oder der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat.
(2) Hat die oder der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses.
(3) Soweit die oder der Arbeitslose die in den Absätzen 1 und 2 genannten Leistungen (Arbeitsentgelt im Sinne des § 115 des Zehnten Buches) tatsächlich nicht erhält, wird das Arbeitslosengeld auch für die Zeit geleistet, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Hat der Arbeitgeber die in den Absätzen 1 und 2 genannten Leistungen trotz des Rechtsübergangs mit befreiender Wirkung an die Arbeitslose, den Arbeitslosen oder an eine dritte Person gezahlt, hat die Bezieherin oder der Bezieher des Arbeitslosengeldes dieses insoweit zu erstatten.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 18/11205 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/10186 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG) b) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/8399 - Versorgung durch Heilmittelerbringer stärken - Valide Datengrundlage zur Versorgung und Einkommenssituation von Heilmittelerbringern schaffen c) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/10247 - Versorgung verbessern - Kompetenzen von Heilmittelerbringern ausbauen d) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/10252 - Fairen Wettbewerb in der solidarischen Krankenversicherung ermöglichen - Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleiches vorantreiben e) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/3155 - Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung menschenrechtskonform gestaltenBundestag Drucksachen · 15. Februar 2017