Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Übergangsgeld, wenn
- 1.
- die Voraussetzung der Vorbeschäftigungszeit für das Übergangsgeld erfüllt ist und
- 2.
- sie an einer Maßnahme der Berufsausbildung, der Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung, der individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 55 des Neunten Buches, einer Maßnahme im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches oder an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung teilnehmen, für die die besonderen Leistungen erbracht werden.
Fachbeiträge • 2
- 1. Arbeitslosengeld - Erreichbarkeit über HandyEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 8. Mai 2013
- 2. Arbeitslose dürfen über das Wochenende verreisen - Kein Verlust des ArbeitslosengeldesEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 13. Dezember 2012
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/18921 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/18127 - Geschlechtsspezifische Unterschiede im SteuerrechtBundestag Drucksachen · 5. Mai 2020