(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung für die Dauer der Maßnahme ein Qualifizierungsgeld von der Agentur für Arbeit erhalten, wenn
- 1.
- die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind,
- 2.
- die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
- 3.
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen,
- 4.
- der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen ist und
- 5.
- die Maßnahme mehr als 120 Stunden dauert und maximal die Dauer einer Vollzeitmaßnahme nach § 180 Absatz 4 umfasst.
(2) Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn
- 1.
- strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarfe im Betrieb bestehen und diese mindestens 20 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen,
- 2.
- der Arbeitgeber die berufliche Weiterbildung finanziert und
- 3.
- beim Arbeitgeber durch eine Betriebsvereinbarung oder durch einen Tarifvertrag betriebsbezogene Regelungen getroffen wurden über
- a)
- das Bestehen des strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarfs,
- b)
- die damit verbundenen Perspektiven der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für eine nachhaltige Beschäftigung im Betrieb und
- c)
- die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes.
(3) Bei der Ausübung des Ermessens hat die Agentur für Arbeit die Notwendigkeit der strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarfe, die mit der beruflichen Weiterbildung verbundenen Beschäftigungsperspektiven und das Ausmaß der Inanspruchnahme nach § 323 Absatz 3 angemessen zu berücksichtigen.
(4) Die persönlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn
- 1.
- die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird,
- 2.
- die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in den letzten vier Jahren vor Antragstellung nicht an einer nach dieser Vorschrift geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat und
- 3.
- das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst ist.
(5) Eine Förderung ist nicht möglich, wenn
- 1.
- der Arbeitgeber auf Grund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet ist oder
- 2.
- für die gleiche Maßnahme Leistungen nach § 82 beantragt wurden.
(6) Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer nach Absatz 1 geförderten Maßnahme entstehen, werden übernommen.
(7) § 318 Absatz 1 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Pflichten nur für den Arbeitgeber gelten, auch wenn die Maßnahme bei einem Träger durchgeführt wurde oder wird. § 318 Absatz 2 findet keine Anwendung.
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Öffentliche Quellen • 16
- 1. 21/8301 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung - Drucksache 21/7870 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 2. 19/23483 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz - GPVG)Bundestag Drucksachen · 19. Oktober 2020
- 3. 20/7116 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung - Drucksache 20/6518 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 7. Juni 2023
- 4. 20/7410 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/6518, 20/7116, 20/7293 Nr. 1.10, 20/7409 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und WeiterbildungsförderungBundestag Drucksachen · 21. Juni 2023
- 5. 20/10292 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Februar 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. Februar 2024
- 6. 20/8628 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)Bundestag Drucksachen · 2. Oktober 2023
- 7. 20/6518 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und WeiterbildungsförderungBundestag Drucksachen · 24. April 2023
- 8. 20/7409 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/6518, 20/7116 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung b) zu dem Antrag der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Gerrit Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5225 - Technisierung statt Zuwanderung - Für einen Arbeitsmarkt der Zukunft c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/6549 - Sichere Beschäftigung in der Transformation - Aus- und Weiterbildungsförderung ausbauenBundestag Drucksachen · 21. Juni 2023