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20. Juli 2004
20. Juli 2004
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Wirken sich Bebauungspläne, städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen oder Stadtumbaumaßnahmen voraussichtlich nachteilig auf die persönlichen Lebensumstände der in dem Gebiet wohnenden oder arbeitenden Menschen aus, soll die Gemeinde Vorstellungen entwickeln und mit den Betroffenen erörtern, wie nachteilige Auswirkungen möglichst vermieden oder gemildert werden können. Die Gemeinde hat den Betroffenen bei ihren eigenen Bemühungen, nachteilige Auswirkungen zu vermeiden oder zu mildern, zu helfen, insbesondere beim Wohnungs- und Arbeitsplatzwechsel sowie beim Umzug von Betrieben; soweit öffentliche Leistungen in Betracht kommen können, soll die Gemeinde hierauf hinweisen. Sind Betroffene nach ihren persönlichen Lebensumständen nicht in der Lage, Empfehlungen und anderen Hinweisen der Gemeinde zur Vermeidung von Nachteilen zu folgen oder Hilfen zu nutzen oder sind aus anderen Gründen weitere Maßnahmen der Gemeinde erforderlich, hat die Gemeinde geeignete Maßnahmen zu prüfen.
(2) Das Ergebnis der Erörterungen und Prüfungen nach Absatz 1 sowie die voraussichtlich in Betracht zu ziehenden Maßnahmen der Gemeinde und die Möglichkeiten ihrer Verwirklichung sind schriftlich darzustellen (Sozialplan).
(3) Steht die Verwirklichung einer Durchführungsmaßnahme durch einen anderen als die Gemeinde bevor, kann die Gemeinde verlangen, dass der andere im Einvernehmen mit ihr die sich aus Absatz 1 ergebenden Aufgaben übernimmt. Die Gemeinde kann diese Aufgaben ganz oder teilweise auch selbst übernehmen und dem anderen die Kosten auferlegen.
Fachbeiträge • 6
- 1. Der Schutz der Bevölkerung in Erneuerungsgebieten (Aufsatz)Eingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 10. Dezember 1991
- 2. MieterMagazin-Lexikon Stadtentwicklung (3)Eingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 3. Februar 2019
- 3. Mietobergrenzen in SanierungsgebietenEingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 30. Januar 2004
- 4. MieterMagazin-Lexikon Stadtentwicklung (3)Eingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 3. Februar 2019
- 5. BVerwG 9 C 25.15, Urteil vom 22. November 2016Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 4 C 9.04, Urteil vom 24. Mai 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/3137 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/1700, 19/1701, 19/2423, 19/2425, 19/2426 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018) hier: Einzelplan 60 Allgemeine FinanzverwaltungBundestag Drucksachen · 2. Juli 2018
- 2. 19/12786 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12348 - Wohnungspolitische Bilanz der Bundesrepublik Deutschland seit 2006Bundestag Drucksachen · 28. August 2019