Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
7. Juli 2023
7. Juli 2023
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Die für Grundstücke geltenden Vorschriften dieses Gesetzbuchs sind entsprechend auch auf Grundstücksteile anzuwenden.
(2) Die für das Eigentum an Grundstücken bestehenden Vorschriften sind, soweit dieses Gesetzbuch nichts anderes vorschreibt, entsprechend auch auf grundstücksgleiche Rechte anzuwenden.
(3) Die Gemeinde kann sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfassen, der Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße enthält (Baulandkataster).Baulandkataster können elektronisch geführt werden. Die Gemeinde kann die Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat. Diese Veröffentlichung kann auch im Internet erfolgen. Die Gemeinde hat ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vorher öffentlich bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinzuweisen.
Fachbeiträge • 3
- 1. Vorkaufsrecht an MiteigentumsanteilEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 1. Februar 2025
- 2. Sanierungssatzung und sanierungsrechtliche AbschlusserklärungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 23. Februar 2012
- 3. BVerwG 4 C 13.10, Urteil vom 21. Dezember 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/21531 - Antrag: Klimaresilienz der Städte durch mehr Natur und Freiräume erhöhenBundestag Drucksachen · 7. August 2020
- 2. 20/7248 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/5663 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/6174 - Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern unterstützen - Für eine bauliche Stärkung der sozialen Infrastruktur durch praxistaugliche Vereinfachungsfristen im BaugesetzbuchBundestag Drucksachen · 14. Juni 2023
- 3. 20/5615 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Februar 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. Februar 2023