(1) Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Absatz 1 hinaus, ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Die Vorschriften über die Entschädigung im Zweiten Abschnitt des Fünften Teils sowie § 121 gelten entsprechend; dabei ist der Grundstückswert zugrunde zu legen, der nach den Vorschriften des Zweiten Abschnitts des Dritten Teils zu entschädigen wäre.
(2) Zur Entschädigung ist die Gemeinde verpflichtet. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde. Für den Bescheid über die Festsetzung der Entschädigung gilt § 122 entsprechend.
(3) Auf das Erlöschen des Entschädigungsanspruchs findet § 44 Absatz 4 mit der Maßgabe Anwendung, dass bei einer Veränderungssperre, die die Sicherung einer Festsetzung nach § 40 Absatz 1 oder § 41 Absatz 1 zum Gegenstand hat, die Erlöschensfrist frühestens ab Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans beginnt. In der Bekanntmachung nach § 16 Absatz 2 ist auf die Vorschriften des Absatzes 2 Satz 2 und 3 hinzuweisen.
Fachbeiträge • 7
- 1. Bei begonnener Baukörpererrichtung: Eilrechtsschutz des Nachbarn noch möglich?Eingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwalt-blumenthal.de · 25. Mai 2020
- 2. Zuständigkeitsfinder SchleswigEingeschränkter Zugriffwww.schleswig-holstein.de
- 3. Zuständigkeitsfinder SchleswigEingeschränkter Zugriffwww.schleswig-holstein.de
- 4. Zuständigkeitsfinder SchleswigEingeschränkter Zugriffwww.schleswig-holstein.de
- 5. Zuständigkeitsfinder SchleswigEingeschränkter Zugriffwww.schleswig-holstein.de
- 6. BVerwG 8 B 72.11, Beschluss vom 21. Dezember 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 4 B 31.14, Beschluss vom 04. September 2014Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/11939 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BundesnaturschutzgesetzesBundestag Drucksachen · 12. April 2017
- 2. 20/7718 - Unterrichtung: Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen Umwelt und Gesundheit konsequent zusammendenkenBundestag Drucksachen · 5. Juli 2023
- 3. 21/6588 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und RaumordnungsrechtsBundestag Drucksachen · 22. Juni 2026
- 4. 21/6723 - Kleine Anfrage: Langjährige Planungsstillstände bei Bebauungsplanverfahren und EigentumsschutzBundestag Drucksachen · 26. Juni 2026
- 5. 21/6958 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/6723 - Langjährige Planungsstillstände bei Bebauungsplanverfahren und EigentumsschutzBundestag Drucksachen · 7. Juli 2026