Die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen ist Aufgabe der Gemeinde; hierzu gehören
- 1.
- die Bodenordnung einschließlich des Erwerbs von Grundstücken,
- 2.
- der Umzug von Bewohnern und Betrieben,
- 3.
- die Freilegung von Grundstücken,
- 4.
- die Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen sowie
- 5.
- sonstige Maßnahmen, die notwendig sind, damit die Baumaßnahmen durchgeführt werden können.
Fachbeiträge • 4
- 1. § 147 OrdnungsmaßnahmenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 23. Juli 2026
- 2. Sanierungssatzung und sanierungsrechtliche AbschlusserklärungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 23. Februar 2012
- 3. BVerwG 4 C 13.10, Urteil vom 21. Dezember 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. BVerwG 4 BN 60.09, Beschluss vom 24. März 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/13091 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten StadtentwicklungBundestag Drucksachen · 30. September 2024
- 2. 20/7718 - Unterrichtung: Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen Umwelt und Gesundheit konsequent zusammendenkenBundestag Drucksachen · 5. Juli 2023