Die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen ist Aufgabe der Gemeinde; hierzu gehören
- 1.
- die Bodenordnung einschließlich des Erwerbs von Grundstücken,
- 2.
- der Umzug von Bewohnern und Betrieben,
- 3.
- die Freilegung von Grundstücken,
- 4.
- die Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen sowie
- 5.
- sonstige Maßnahmen, die notwendig sind, damit die Baumaßnahmen durchgeführt werden können.
Fachbeiträge • 2
- 1. BVerwG 4 C 13.10, Urteil vom 21. Dezember 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. BVerwG 4 BN 60.09, Beschluss vom 24. März 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de