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30. Oktober 2012
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1. Januar 2016
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1. Januar 2017
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1. Juli 2025
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21. Januar 2026
21. Januar 2026
Nimmt der Pflegebedürftige die ihm nach § 36 Absatz 3 zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld im Sinne des § 37. Das Pflegegeld wird um den Vomhundertsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch genommen hat. An die Entscheidung, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistung in Anspruch nehmen will, ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs Monaten gebunden. Anteiliges Pflegegeld wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 und während einer Verhinderungspflege nach § 39 jeweils für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr in Höhe der Hälfte der vor Beginn der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege geleisteten Höhe fortgewährt. Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen (§ 43a) haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.
Fachbeiträge • 1
- 1. juraexamen.infoEingeschränkter ZugriffSören Hemmer · https://juraexamen.info/ · 9. März 2013
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/23238 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2020
- 2. 20/6983 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/6544 - Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6869 - Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG) c) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/4669 - Pflegeversicherung - Bürokratie abbauen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten d) Antrag der Abgeordneten Ates Gürpinar, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/6546 - Gute Pflege stabil finanzierenBundestag Drucksachen · 24. Mai 2023
- 3. 20/14988 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der PflegekompetenzBundestag Drucksachen · 19. Februar 2025