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1. Juli 2008
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1. Januar 2009
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30. Oktober 2012
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1. Januar 2013
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1. Januar 2015
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8. Dezember 2015
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1. Januar 2017
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1. Januar 2018
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1. Januar 2020
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9. Juni 2021
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1. Juli 2023
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1. Januar 2024
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1. Juli 2025
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1. Januar 2026
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21. Januar 2026
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22. April 2026
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(1) Die Pflegeversicherung gewährt folgende Leistungen:
- 1.
- Pflegesachleistung (§ 36),
- 2.
- Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (§ 37),
- 3.
- Kombination von Geldleistung und Sachleistung (§ 38),
- 4.
- Verhinderungspflege (§ 39 in Verbindung mit § 42a),
- 5.
- Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40),
- 5a.
- ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen (§ 39a in Verbindung mit § 40b) und digitale Pflegeanwendungen (§ 40a in Verbindung mit § 40b),
- 6.
- Tagespflege und Nachtpflege (§ 41),
- 7.
- Kurzzeitpflege (§ 42 in Verbindung mit § 42a),
- 7a.
- Versorgung Pflegebedürftiger bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen durch die Pflegeperson (§ 42b),
- 8.
- vollstationäre Pflege (§ 43),
- 9.
- Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen (§ 43a),
- 9a.
- Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen (§ 43b),
- 10.
- Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen (§ 44),
- 11.
- zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung (§ 44a),
- 12.
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen (§ 45),
- 12a.
- Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (§ 45a),
- 13.
- Entlastungsbetrag (§ 45b),
- 14.
- zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (§ 45f),
- 15.
- Leistungen in gemeinschaftlichen Wohnformen mit Verträgen zur pflegerischen Versorgung gemäß § 92c (§ 45h),
- 16.
- Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches gemäß § 35a.
(1a) Versicherte haben gegenüber ihrer Pflegekasse oder ihrem Versicherungsunternehmen Anspruch auf Pflegeberatung gemäß den §§ 7a und 7b.
(1b) Bis zum Erreichen des in § 45g Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkts haben Pflegebedürftige unter den Voraussetzungen des § 45g Absatz 1 Anspruch auf Anschubfinanzierung bei Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen.
(2) Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, erhalten die jeweils zustehenden Leistungen zur Hälfte; dies gilt auch für den Wert von Sachleistungen.
(3) Die Pflegekassen und die Leistungserbringer haben sicherzustellen, daß die Leistungen nach Absatz 1 nach allgemein anerkanntem Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse erbracht werden.
(4) Pflege schließt Sterbebegleitung mit ein; Leistungen anderer Sozialleistungsträger bleiben unberührt.
(5) In stationären Pflegeeinrichtungen schließen die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege nach diesem Buch die in § 15a Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Fünften Buches genannten Leistungen ein, wenn diese durch in § 15a des Fünften Buches genannte Pflegefachpersonen im Rahmen der Beschäftigung der Pflegefachpersonen bei der Pflegeeinrichtung erbracht werden. Satz 1 gilt nicht, soweit die Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nach dem Fünften Buch erbracht werden.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 19/4453 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG)Bundestag Drucksachen · 24. September 2018
- 2. 19/5593 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/4453, 19/4729, 19/4944 Nr. 6 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Marc Bernhard, Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/4537 - Gerechte Finanzierungsgrundlagen für die Erbringung behandlungspflegerischer Leistungen in der stationären, ambulanten und häuslichen Pflege c) zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/4523 - Ausreichend Krankenhauspersonal dauerhaft sichern d) zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/4524 - Pflegepersonal in der Altenpflege nachhaltig stärkenBundestag Drucksachen · 7. November 2018
- 3. 20/8344 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer GesetzeBundestag Drucksachen · 13. September 2023
- 4. 20/6983 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/6544 - Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6869 - Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG) c) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/4669 - Pflegeversicherung - Bürokratie abbauen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten d) Antrag der Abgeordneten Ates Gürpinar, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/6546 - Gute Pflege stabil finanzierenBundestag Drucksachen · 24. Mai 2023
- 5. 20/6544 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG)Bundestag Drucksachen · 25. April 2023
- 6. 20/14988 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der PflegekompetenzBundestag Drucksachen · 19. Februar 2025
- 7. 21/1935 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege - Drucksache 21/1511 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. Oktober 2025
- 8. 21/2188 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/1818 - Kosten und Reformanstrengungen der Beihilfe für Beamtinnen und Beamte in Bund, Ländern und KommunenBundestag Drucksachen · 13. Oktober 2025