(1) Ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt darf, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft nur widerrufen werden, soweit
- 1.
- der Widerruf durch Rechtsvorschrift zugelassen oder im Verwaltungsakt vorbehalten ist,
- 2.
- mit dem Verwaltungsakt eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht oder nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist erfüllt hat.
(2) Ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt, der eine Geld- oder Sachleistung zur Erfüllung eines bestimmten Zweckes zuerkennt oder hierfür Voraussetzung ist, kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden, wenn
- 1.
- die Leistung nicht, nicht alsbald nach der Erbringung oder nicht mehr für den in dem Verwaltungsakt bestimmten Zweck verwendet wird,
- 2.
- mit dem Verwaltungsakt eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht oder nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist erfüllt hat.
(3) § 44 Abs. 3 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 18/12330 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)Bundestag Drucksachen · 15. Mai 2017
- 2. 19/8285 - Gesetzentwurf: Entwurf eines FachkräfteeinwanderungsgesetzesBundestag Drucksachen · 13. März 2019
- 3. 19/19325 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/16667 - Verfahren der Maßnahmenbewilligung im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungBundestag Drucksachen · 4. Februar 2020
- 4. 19/18315 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe - Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe -Bundestag Drucksachen · 1. April 2020
- 5. 20/4226 - Unterrichtung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) - Drucksache 20/3873 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 2. November 2022
- 6. 19/26107 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)Bundestag Drucksachen · 25. Januar 2021
- 7. 20/9762 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9434 - Kindergrundsicherung - Offene Fragen und ErwartungenBundestag Drucksachen · 13. Dezember 2023
- 8. 20/8344 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer GesetzeBundestag Drucksachen · 13. September 2023