1. November 2015
31. Oktober 2025
(1) Das Jugendamt hat im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme der ausländischen Person gemäß § 42a deren Minderjährigkeit durch Einsichtnahme in deren Ausweispapiere festzustellen oder hilfsweise mittels einer qualifizierten Inaugenscheinnahme einzuschätzen und festzustellen. § 8 Absatz 1 und § 42 Absatz 2 Satz 2 sind entsprechend anzuwenden.
(2) Auf Antrag des Betroffenen oder seines Vertreters oder von Amts wegen hat das Jugendamt in Zweifelsfällen eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung zu veranlassen. Ist eine ärztliche Untersuchung durchzuführen, ist die betroffene Person durch das Jugendamt umfassend über die Untersuchungsmethode und über die möglichen Folgen der Altersbestimmung aufzuklären. Ist die ärztliche Untersuchung von Amts wegen durchzuführen, ist die betroffene Person zusätzlich über die Folgen einer Weigerung, sich der ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, aufzuklären; die Untersuchung darf nur mit Einwilligung der betroffenen Person und ihres Vertreters durchgeführt werden. Die §§ 60, 62 und 65 bis 67 des Ersten Buches sind entsprechend anzuwenden.
(3) Widerspruch und Klage gegen die Entscheidung des Jugendamts, aufgrund der Altersfeststellung nach dieser Vorschrift die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a oder die Inobhutnahme nach § 42 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 abzulehnen oder zu beenden, haben keine aufschiebende Wirkung. Landesrecht kann bestimmen, dass gegen diese Entscheidung Klage ohne Nachprüfung in einem Vorverfahren nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung erhoben werden kann.
Öffentliche Quellen • 31
- 1. 18/10773 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Dezember 2016 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. Dezember 2016
- 2. 18/10610 - Unterrichtung: Elfter Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration - Teilhabe, Chancengleichheit und Rechtsentwicklung in der Einwanderungsgesellschaft Deutschland (Dezember 2016)Bundestag Drucksachen · 9. Dezember 2016
- 3. 18/6392 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/5921, 18/6289 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher b) zu dem Antrag der Antrag der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Ulla Jelpke, Sigrid Hupach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/4185 - Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit einer starken Jugendhilfe aufnehmen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Luise Amtsberg, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/5932 - Das Kindeswohl bei der Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge absichernBundestag Drucksachen · 14. Oktober 2015
- 4. 18/6289 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher - Drucksache 18/5921 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. Oktober 2015
- 5. 19/3354 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2902 - Die Umsetzung von Kinderrechten in den geplanten AnkER-EinrichtungenBundestag Drucksachen · 10. Juli 2018
- 6. 19/605 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Januar 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 2. Februar 2018
- 7. 19/1241 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. März 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 16. März 2018
- 8. 18/11540 - Unterrichtung: Bericht über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in DeutschlandBundestag Drucksachen · 15. März 2017