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16. Dezember 2008
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1. August 2019
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6. Dezember 2019
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10. Juni 2021
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31. Oktober 2025
31. Oktober 2025
(1) Für die Inanspruchnahme von Angeboten
- 1.
- der Jugendarbeit nach § 11,
- 2.
- der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1 und 3 und
- 3.
- der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege nach den §§ 22 bis 24
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 und 2 kann der Kostenbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder ein Teilnahmebeitrag auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn
- 1.
- die Belastung
- a)
- dem Kind oder dem Jugendlichen und seinen Eltern oder
- b)
- dem jungen Volljährigen
- 2.
- die Förderung für die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich ist.
(3) Im Fall des Absatzes 1 Nummer 3 sind Kostenbeiträge zu staffeln. Als Kriterien für die Staffelung können insbesondere das Einkommen der Eltern, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und die tägliche Betreuungszeit des Kindes berücksichtigt werden. Werden die Kostenbeiträge nach dem Einkommen berechnet, bleibt das Baukindergeld des Bundes außer Betracht. Darüber hinaus können weitere Kriterien berücksichtigt werden.
(4) Im Fall des Absatzes 1 Nummer 3 wird der Kostenbeitrag auf Antrag erlassen oder auf Antrag ein Teilnahmebeitrag vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen, wenn die Belastung durch Kostenbeiträge den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Nicht zuzumuten sind Kostenbeiträge immer dann, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch, Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Eltern über die Möglichkeit einer Antragstellung nach Satz 1 bei unzumutbarer Belastung durch Kostenbeiträge zu beraten. Absatz 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 59
- 1. 18/13178 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der MediatorenBundestag Drucksachen · 20. Juli 2017
- 2. 18/12092 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11581 - Zehn Jahre Kitaausbau - Entwicklungen, Defizite und HandlungsbedarfBundestag Drucksachen · 24. April 2017
- 3. 19/3466 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3161 - Herausforderungen des weiteren Kita-AusbausBundestag Drucksachen · 19. Juli 2018
- 4. 19/4947 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der KindertagesbetreuungBundestag Drucksachen · 12. Oktober 2018
- 5. 19/4074 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3814 - Tragfähigkeits- und Gerechtigkeitsaspekte im Steuer-, Abgaben- und TransfersystemBundestag Drucksachen · 30. August 2018
- 6. 19/2448 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1191 - Von den obersten Bundesbehörden und denen nachgeordneten Behörden in Auftrag gegebenen Studien und GutachtenBundestag Drucksachen · 4. Juni 2018
- 7. 19/5416 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung - Drucksache 19/4947- Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. November 2018
- 8. 19/6471 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/4947, 19/5416, 19/5647 Nr 14 - Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung b) zu dem Antrag der Abgeordneten Annalena Baerbock, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/5078 - Qualität in der Kindertagesbetreuung verbindlich und dauerhaft sicherstellenBundestag Drucksachen · 12. Dezember 2018