(1) Zu folgenden vollstationären Leistungen und vorläufigen Maßnahmen werden Kostenbeiträge erhoben:
- 1.
- der Unterkunft junger Menschen in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform (§ 13 Absatz 3),
- 2.
- der Betreuung von Müttern oder Vätern und Kindern in gemeinsamen Wohnformen (§ 19),
- 3.
- der Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen (§ 20),
- 4.
- der Unterstützung bei notwendiger Unterbringung junger Menschen zur Erfüllung der Schulpflicht und zum Abschluss der Schulausbildung (§ 21),
- 5.
- der Hilfe zur Erziehung
- a)
- in Vollzeitpflege (§ 33),
- b)
- in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform (§ 34),
- c)
- in intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung (§ 35), sofern sie außerhalb des Elternhauses erfolgt,
- d)
- auf der Grundlage von § 27 in stationärer Form,
- 6.
- der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche durch geeignete Pflegepersonen sowie in Einrichtungen über Tag und Nacht und in sonstigen Wohnformen (§ 35a Absatz 2 Nummer 3 und 4),
- 7.
- der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42),
- 8.
- der Hilfe für junge Volljährige, soweit sie den in den Nummern 5 und 6 genannten Leistungen entspricht (§ 41).
(2) Zu folgenden teilstationären Leistungen werden Kostenbeiträge erhoben:
- 1.
- der Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen nach § 20,
- 2.
- Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 und anderen teilstationären Leistungen nach § 27,
- 3.
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in Tageseinrichtungen und anderen teilstationären Einrichtungen nach § 35a Absatz 2 Nummer 2 und
- 4.
- Hilfe für junge Volljährige, soweit sie den in den Nummern 2 und 3 genannten Leistungen entspricht (§ 41).
(3) Die Kosten umfassen auch die Aufwendungen für den notwendigen Unterhalt und die Krankenhilfe.
(4) Verwaltungskosten bleiben außer Betracht.
(5) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe tragen die Kosten der in den Absätzen 1 und 2 genannten Leistungen unabhängig von der Erhebung eines Kostenbeitrags.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 18/12330 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)Bundestag Drucksachen · 15. Mai 2017
- 2. 19/2448 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1191 - Von den obersten Bundesbehörden und denen nachgeordneten Behörden in Auftrag gegebenen Studien und GutachtenBundestag Drucksachen · 4. Juni 2018
- 3. 19/14143 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/11006, 19/14120 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer RechtsvorschriftenBundestag Drucksachen · 16. Oktober 2019
- 4. 21/8274 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz - 1. KJHSRG)Bundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 5. 19/20058 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)Bundestag Drucksachen · 16. Juni 2020
- 6. 19/20197 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Juni 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 19. Juni 2020
- 7. 20/3439 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und JugendhilfeBundestag Drucksachen · 19. September 2022
- 8. 19/27481 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) - Drucksache 19/26107 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. März 2021