Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Januar 2007
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16. Dezember 2008
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1. Januar 2014
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1. November 2015
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1. April 2021
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10. Juni 2021
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1. Januar 2022
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1. Juli 2022
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31. Oktober 2025
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(1) Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Die Angaben zu § 100 Nummer 4 sind freiwillig.
(2) Auskunftspflichtig sind
- 1.
- die örtlichen Träger der Jugendhilfe für die Erhebungen nach § 99 Absatz 1 bis 10, nach Absatz 8 nur, soweit eigene Angebote gemacht wurden,
- 2.
- die überörtlichen Träger der Jugendhilfe für die Erhebungen nach § 99 Absatz 3 und 7 und 8 bis 10, nach Absatz 8 nur, soweit eigene Angebote gemacht wurden,
- 3.
- die obersten Landesjugendbehörden für die Erhebungen nach § 99 Absatz 7 und 8 bis 10,
- 4.
- die fachlich zuständige oberste Bundesbehörde für die Erhebung nach § 99 Absatz 10,
- 5.
- die kreisangehörigen Gemeinden und die Gemeindeverbände, soweit sie Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen, für die Erhebungen nach § 99 Absatz 7 bis 10,
- 6.
- die Träger der freien Jugendhilfe für Erhebungen nach § 99 Absatz 1, soweit sie eine Beratung nach § 28 oder § 41 betreffen, nach § 99 Absatz 8, soweit sie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Absatz 1 oder Absatz 3 sind, und nach § 99 Absatz 3, 7 und 9,
- 7.
- Adoptionsvermittlungsstellen nach § 2 Absatz 3 des Adoptionsvermittlungsgesetzes aufgrund ihrer Tätigkeit nach § 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes sowie anerkannte Auslandsvermittlungsstellen nach § 4 Absatz 2 Satz 3 des Adoptionsvermittlungsgesetzes aufgrund ihrer Tätigkeit nach § 2a Absatz 4 Nummer 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes gemäß § 99 Absatz 3 Nummer 1 sowie gemäß § 99 Absatz 3 Nummer 2a für die Zahl der ausgesprochenen Annahmen und gemäß § 99 Absatz 3 Nummer 2b für die Zahl der vorgemerkten Adoptionsbewerber,
- 8.
- die Leiter der Einrichtungen, Behörden und Geschäftsstellen in der Jugendhilfe für die Erhebungen nach § 99 Absatz 7.
(3) Zur Durchführung der Erhebungen nach § 99 Absatz 1, 3, 7, 8 und 9 übermitteln die Träger der öffentlichen Jugendhilfe den statistischen Ämtern der Länder auf Anforderung die erforderlichen Anschriften der übrigen Auskunftspflichtigen.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 18/12730 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) - Drucksache 18/12330 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 14. Juni 2017
- 2. 19/16718 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)Bundestag Drucksachen · 22. Januar 2020
- 3. 19/27481 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) - Drucksache 19/26107 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. März 2021
- 4. 19/26107 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)Bundestag Drucksachen · 25. Januar 2021
- 5. 20/9750 - Unterrichtung: Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für GrundschulkinderBundestag Drucksachen · 7. Dezember 2023
- 6. 21/1086 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - Rechtsanspruchserfüllende Ferienangebote in der Ganztagsbetreuung von Kindern im GrundschulalterBundestag Drucksachen · 30. Juli 2025
- 7. 21/3193 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der SchulferienBundestag Drucksachen · 10. Dezember 2025
- 8. 21/4524 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/3193 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der SchulferienBundestag Drucksachen · 4. März 2026