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1. Januar 2007
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16. Dezember 2008
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1. Januar 2012
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19. Mai 2013
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1. Januar 2014
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10. Juni 2021
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1. Juli 2022
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31. Oktober 2025
31. Oktober 2025
(1) Die Erhebungen nach § 99 Absatz 1 bis 5, 6a bis 7c und 10 sind jährlich durchzuführen, die Erhebungen nach § 99 Absatz 3 Nummer 3 erstmalig für das Jahr 2022; die Erhebungen nach § 99 Absatz 1, soweit sie die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung betreffen, sind 2007 beginnend jährlich durchzuführen. Die Erhebung nach § 99 Absatz 6 erfolgt laufend. Die übrigen Erhebungen nach § 99 sind alle zwei Jahre durchzuführen, die Erhebungen nach § 99 Absatz 8 erstmalig für das Jahr 2015 und die Erhebungen nach § 99 Absatz 9 erstmalig für das Jahr 2014.
(2) Die Angaben für die Erhebung nach
- 1.
- § 99 Absatz 1 sind zu dem Zeitpunkt, zu dem die Hilfe endet, bei fortdauernder Hilfe zum 31. Dezember,
- 2.
- bis 5. (weggefallen)
- 6.
- § 99 Absatz 2 sind zum Zeitpunkt des Endes einer vorläufigen Maßnahme,
- 7.
- § 99 Absatz 3 Nummer 1 sind zum Zeitpunkt der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die Annahme als Kind,
- 8.
- § 99 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 3 und Absatz 6a, 6b und 10 sind für das abgelaufene Kalenderjahr,
- 9.
- § 99 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b und Absatz 4 und 5 sind zum 31. Dezember,
- 10.
- § 99 Absatz 7, 7a bis 7c sind zum 1. März,
- 11.
- § 99 Absatz 6 sind zum Zeitpunkt des Abschlusses der Gefährdungseinschätzung,
- 12.
- § 99 Absatz 8 sind für das abgelaufene Kalenderjahr,
- 13.
- § 99 Absatz 9 sind zum 15. Dezember.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 18/12730 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) - Drucksache 18/12330 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 14. Juni 2017
- 2. 19/28870 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26107, 19/27481, 19/28005 Nr. 5 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Suding, Matthias Seestern-Pauly, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26158 - § 94 Absatz 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch abschaffen - Bessere Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben auch für Pflegekinder c) zu dem Antrag der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Birke Bull-Bischoff, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/6421 - Mehr Fachkräfte für gute Kitas und eine starke Kinder- und JugendhilfeBundestag Drucksachen · 21. April 2021
- 3. 20/7750 - Unterrichtung: Zweiter Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege mit Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 14. Juli 2023