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29. Mai 2009
29. Mai 2009
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6. Januar 2026
6. Januar 2026
(1) Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
(2) Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
(3) Ist der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag, so darf der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen werden. Der Unterschiedsbetrag ist durch planmäßige jährliche Abschreibungen zu tilgen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden können.
Fachbeiträge • 41
- 1. § 250 RechnungsabgrenzungspostenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 4. Februar 2026
- 2. PSS RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffThomas G. Schem (Rechtsanwalt) · www.pss-rechtsanwaelte.de · 18. September 2020
- 3. Steuerliche Behandlung der Kosten für eine HomepageEingeschränkter ZugriffThomas G. Schem (Rechtsanwalt) · www.pss-rechtsanwaelte.de · 8. Juni 2016
- 4. PSS RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffThomas G. Schem (Rechtsanwalt) · www.pss-rechtsanwaelte.de · 18. September 2020
- 5. PSS RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffThomas G. Schem (Rechtsanwalt) · www.pss-rechtsanwaelte.de · 8. Juni 2016
- 6. PSS RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffThomas G. Schem (Rechtsanwalt) · www.pss-rechtsanwaelte.de · 20. Dezember 2016
- 7. PSS RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffThomas G. Schem (Rechtsanwalt) · www.pss-rechtsanwaelte.de · 8. Dezember 2022
- 8. PSS RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffThomas G. Schem (Rechtsanwalt) · www.pss-rechtsanwaelte.de · 15. Juni 2016
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 21/1859 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 29. September 2025