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1. Januar 2024
1. Januar 2024
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6. Januar 2026
6. Januar 2026
(1) Verletzt ein Gesellschafter die ihm nach § 117 obliegende Verpflichtung, kann die Gesellschaft Schadensersatz fordern. Sie kann stattdessen von dem Gesellschafter verlangen, dass er die für eigene Rechnung gemachten Geschäfte als für Rechnung der Gesellschaft eingegangen gelten lasse und die aus Geschäften für fremde Rechnung bezogene Vergütung herausgebe oder seinen Anspruch auf die Vergütung abtrete.
(2) Über die Geltendmachung dieser Ansprüche beschließen die anderen Gesellschafter.
(3) Die Ansprüche nach Absatz 1 verjähren in drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in welchem die anderen Gesellschafter von dem Abschluss des Geschäfts oder von der Teilnahme des Gesellschafters an der anderen Gesellschaft Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen mussten. Sie verjähren ohne Rücksicht auf diese Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an.
(4) Das Recht der anderen Gesellschafter, den betreffenden Gesellschafter auszuschließen oder die Auflösung der Gesellschaft zu verlangen, wird durch diese Vorschriften nicht berührt.
Fußnote
(+++ § 118: Zur Anwendung vgl. § 165 +++)
Fachbeiträge • 26
- 1. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 37 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 28. Februar 2008
- 2. Gesellschafterinteressen in der PublikumsEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 10. August 2014
- 3. Das Recht der OHG Teil 2.1. Rechte und Pflichten der GesellschafterEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke Evelyn Hager · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 4. Stille GesellschaftEingeschränkter Zugriffwww.seefelder.de · 19. April 2019
- 5. Wirtschafts-, Gesellschafts- und SteuerrechtEingeschränkter ZugriffSeo-Admin · www.va-ra.com · 2. Mai 2022
- 6. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 36 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 11. Februar 2008
- 7. Stellvertretung nach iranischem RechtEingeschränkter Zugriffwww.gilaw.de · 26. April 2025
- 8. VON ALLWÖRDEN RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffSeo-Admin · www.va-ra.com · 19. Mai 2022
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/29879 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/26966 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler,Christian Dürr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/23120 - Reformleitlinien nach dem Wirecard-Skandal c) zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr,Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/27186 - Vertrauen in Bundesministerien und Behörden stärken - Insiderhandel wirksam unterbinden d) zu dem Antrag der Abgeordneten Lisa Paus, Anja Hajduk, Stefan Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/24385 - Betrug und Finanzkriminalität frühzeitig aufdecken und effektiv verhindern - Neustart für eine aktive Finanzaufsicht und starken VerbraucherschutzBundestag Drucksachen · 19. Mai 2021
- 2. 19/30942 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27635 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG)Bundestag Drucksachen · 22. Juni 2021
- 3. 19/27635 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG)Bundestag Drucksachen · 17. März 2021