Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
1. Januar 2018
1. Januar 2018
>
Version
1. Januar 2022
1. Januar 2022
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, bevor der Mangel offenbar wurde, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen.
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Der Käufer hat dem Verkäufer die Sache zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.
(6) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen. Der Verkäufer hat die ersetzte Sache auf seine Kosten zurückzunehmen.
Fachbeiträge • 424
- 1. GutachterkostenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 5. Dezember 2023
- 2. Rights against car dealers and manufacturers due to the emissions scandalEingeschränkter ZugriffPeter Taller · www.nzp.de · 9. August 2018
- 3. Gewährleistung 3Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 10. Juni 2014
- 4. Wer entscheidet Reparatur oder AustauschEingeschränkter ZugriffPs (2) · www.haendlerbund.de · 4. August 2026
- 5. Wer entscheidet Reparatur oder AustauschEingeschränkter ZugriffPs (2) · www.haendlerbund.de · 4. August 2026
- 6. Die mangelbehaftete Kaufsache - und die PrivatgutachterkostenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 2. Mai 2014
- 7. Wer entscheidet Reparatur oder AustauschEingeschränkter ZugriffPs (2) · www.haendlerbund.de · 4. August 2026
- 8. Richtlinie 4Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 26. Januar 2009