Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
1. Januar 2018
1. Januar 2018
>
Version
1. Januar 2022
1. Januar 2022
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, bevor der Mangel offenbar wurde, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen.
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Der Käufer hat dem Verkäufer die Sache zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.
(6) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen. Der Verkäufer hat die ersetzte Sache auf seine Kosten zurückzunehmen.
Fachbeiträge • +500
- 1. Europäischer Gerichtshof: Kein Wertersatz bei Austausch eines defekten Geräts während der GarantiezeitEingeschränkter ZugriffRedaktion · www.wettbewerbszentrale.de · 18. April 2008
- 2. EuGH prüft Vereinbarkeit von Regelung zum Wertersatz bei Ersatzlieferung mit EU-Richtlinie – Generalanwältin sieht in Schlussanträgen Verstoß gegen EU-RechtEingeschränkter ZugriffRedaktion · www.wettbewerbszentrale.de · 16. November 2007
- 3. 7 wichtige SchritteEingeschränkter ZugriffJürgens & Mehrtens · www.juergens-mehrtens.de · 29. September 2026
- 4. Ihre Rechte als Halter- R&UEingeschränkter ZugriffDr. Marco Rogert · www.ru.law · 28. September 2026
- 5. BGH legt die Frage der Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung dem EuGH vorEingeschränkter ZugriffRa Michael W. Felser · www.felser.de · 17. August 2006
- 6. Das neue Bauvertragsrecht kommtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Alexander Jakobs · www.jakobs-juchem.de · 21. Februar 2017
- 7. Gewährleistung beim AutokaufEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Torsten Klose · www.hk-recht.de · 28. September 2026
- 8. Was regelt § 439 BGB?Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 19. Mai 2026
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/27653 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler DienstleistungenBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 2. 19/27424 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des KaufvertragsBundestag Drucksachen · 9. März 2021
- 3. 21/6693 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/5923 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von WarenBundestag Drucksachen · 24. Juni 2026
- 4. 21/5923 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von WarenBundestag Drucksachen · 13. Mai 2026