Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
1. Januar 2018
1. Januar 2018
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Außer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 4 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Fachbeiträge • 103
- 1. AG Köln: Rücktritt vom Kaufvertrag auch ohne NacherfüllungsEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 2. September 2021
- 2. Höherer Kraftstoffverbrauch als angegebenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt Für Strafrecht) · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 30. Dezember 2012
- 3. Minderung nach unwirksamer RücktrittserklärungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 25. Juli 2016
- 4. Rücktritt erst nach zweitem NachbesserungsversuchEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 31. Mai 2020
- 5. OLG Hamm: Zweifach gescheiterte Abnahme kein Indiz für Fehlschlagen der NacherfüllungEingeschränkter ZugriffSascha Kremer · https://www.otto-schmidt.de/ · 18. November 2013
- 6. VolvoEingeschränkter ZugriffDr. Matthias Böse · https://www.otto-schmidt.de/
- 7. Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer unzumutbarEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 26. Oktober 2016
- 8. BGHEingeschränkter ZugriffDr. Matthias Böse · https://www.otto-schmidt.de/ · 12. April 2017