Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren
- 1.
- in 30 Jahren, wenn der Mangel
- a)
- in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder
- b)
- in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist,
- 2.
- in fünf Jahren
- a)
- bei einem Bauwerk und
- b)
- bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und
- 3.
- im Übrigen in zwei Jahren.
(2) Die Verjährung beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache.
(3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 und 3 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein.
(4) Für das in § 437 bezeichnete Rücktrittsrecht gilt § 218. Der Käufer kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs. 1 die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er auf Grund des Rücktritts dazu berechtigt sein würde. Macht er von diesem Recht Gebrauch, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
(5) Auf das in § 437 bezeichnete Minderungsrecht finden § 218 und Absatz 4 Satz 2 entsprechende Anwendung.
Fachbeiträge • 93
- 1. Altrechliche Dienstbarkeiten als Rechtsmangel - und die VerjährungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 12. Mai 2015
- 2. Varta Insolvenz 2026: Rechte von BetroffenenEingeschränkter ZugriffDirk Tholl · https://kanzlei-tholl.de/blog/blog.html · 2. August 2026
- 3. Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung beim ImmobilienkaufEingeschränkter ZugriffJürgens & Mehrtens · www.juergens-mehrtens.de · 1. August 2025
- 4. Der entschuldigte Überbau - als SachmangelEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 23. Juli 2026
- 5. Leitfaden: Vertragspraxis in den USAEingeschränkter Zugriffwww.galaniuklaw.com · 7. Februar 2024
- 6. Altrechtliche DienstbarkeitEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 12. Mai 2015
- 7. RechtsmangelEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 23. Juli 2026
- 8. Leitfaden: Vertragspraxis in den USAEingeschränkter Zugriffwww.galaniuklaw.com · 7. Februar 2024