(1) Wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt, haftet für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Die in dem Betriebe begründeten Forderungen gelten den Schuldnern gegenüber als auf den Erwerber übergegangen, falls der bisherige Inhaber oder seine Erben in die Fortführung der Firma gewilligt haben.
(2) Eine abweichende Vereinbarung ist einem Dritten gegenüber nur wirksam, wenn sie in das Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht oder von dem Erwerber oder dem Veräußerer dem Dritten mitgeteilt worden ist.
(3) Wird die Firma nicht fortgeführt, so haftet der Erwerber eines Handelsgeschäfts für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten nur, wenn ein besonderer Verpflichtungsgrund vorliegt, insbesondere wenn die Übernahme der Verbindlichkeiten in handelsüblicher Weise von dem Erwerber bekanntgemacht worden ist.
Fachbeiträge • 410
- 1. Rechtsanwaltskanzlei Woldrich | FreibergEingeschränkter ZugriffRa Woldrich · www.woldrich.info · 24. Juni 2011
- 2. Rechtsanwaltskanzlei Woldrich | FreibergEingeschränkter ZugriffRa Woldrich · www.woldrich.info · 24. Juni 2011
- 3. Haftung – Rechtsanwaltskanzlei WoldrichEingeschränkter ZugriffRa Woldrich · www.woldrich.info · 24. Juni 2011
- 4. Rechtsanwaltskanzlei Woldrich | FreibergEingeschränkter ZugriffRa Woldrich · www.woldrich.info · 24. Juni 2011
- 5. Unternehmensrecht & WirtschaftsrechtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh · www.recht-hilfreich.de · 1. Oktober 2026
- 6. Rechtsanwaltskanzlei Woldrich | FreibergEingeschränkter ZugriffRa Woldrich · www.woldrich.info · 24. Juni 2011
- 7. Haftungsrisiken beim Asset Deal: Wie Erwerber die Haftung für Altschulden vermeiden könnenEingeschränkter ZugriffAnn-Kathrin Rosebock · www.aurantia.de · 2. Juni 2026
- 8. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 35 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 19. April 2010
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/29879 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/26966 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler,Christian Dürr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/23120 - Reformleitlinien nach dem Wirecard-Skandal c) zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr,Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/27186 - Vertrauen in Bundesministerien und Behörden stärken - Insiderhandel wirksam unterbinden d) zu dem Antrag der Abgeordneten Lisa Paus, Anja Hajduk, Stefan Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/24385 - Betrug und Finanzkriminalität frühzeitig aufdecken und effektiv verhindern - Neustart für eine aktive Finanzaufsicht und starken VerbraucherschutzBundestag Drucksachen · 19. Mai 2021
- 2. 19/26966 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG)Bundestag Drucksachen · 24. Februar 2021
- 3. 19/27635 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG)Bundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 4. Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)BMF Schreiben · 29. Dezember 2023