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1. Januar 2024
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6. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Hat nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden, muss ein Beschluss, der die Auflösung der Gesellschaft zum Gegenstand hat, mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen gefasst werden.
Fachbeiträge • 3
- 1. Gesellschafterversammlung gegenüber Gesellschaft oder GesellschafternEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 19. Mai 2011
- 2. Zur Wirksamkeit eines Ausschließungsbeschlusses der Gesellschafter einer GmbH & Co. KGEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 28. Juli 2011
- 3. Wann wird das unfreiwillige Ausscheiden eines Gesellschafters zur Steuerhinterziehung?Eingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 21. April 2025